Siehe auch Telepolis, 18.06.2015: Rückschlag für die informationelle Selbstbestimmung
Neun Jahre nach der im Jahre 2006 bekannt gewordenen Spitzelaffäre um das „Berliner Sozialforum“ verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin erneut über die Auskunftsklage gegenüber dem Verfassungsschutz. Seit der Gründung im Jahr 2003 bis zum Sommer 2006 haben mindestens fünf V-Leute des Bundes- und des Landesamtes für Verfassungsschutz den mittlerweile aufgelösten Zusammenschluss von Initiativen und politischen Gruppen ausgeforscht.
Die Berliner Initiative für ein Sozialforum begriff sich als Teil der der weltweiten globalisierungskritischen Bewegung. Diese fand ihren praktischen Ausdruck in Gipfelprotesten und Zusammenschlüssen von lokaler bis zur globalen Ebene. Hier kamen Akteur*innen aus unterschiedlichen politischen Strömungen zusammen, die verschiedene Aktionsformen präferierten und unterschiedliche strategische Zielsetzungen gemeinsam verfolgten. Neue Räume der Emanzipation und Kooperation wurden damit eröffnet. Genau dies schien den VS als Teil des repressiven Staatsapparats besonders zu interessieren. Es galt aus seiner Sicht zu beobachten, inwieweit „linksextremistische“ und linksliberale AkteurInnen eine Herrschaft infrage stellende gesellschaftliche Kraft bilden können oder auch nicht. Dabei waren rechtliche Grenzen sekundär.
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