Archiv der Kategorie: Mietenvolksentscheid

Protest-Kundgebung vor der SPD Landeszentrale am 12.11.2015

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Das Senatsgesetz reicht hinten und vorne nicht. Den Bewohner*innen in der Koloniestraße bietet es jedenfalles keinen wirksamen Schutz vor den perfiden Entmietungstaktiken des Eigentümers.

Kommenden Donnerstag, den 12.11. gegen 12 Uhr wird im Abgeordnetenhaus über den Entwurf des Senats zum „Berliner Wohnraumversorgungs-Gesetz“ debattiert und abgestimmt. Aus Anlass dieser Abstimmung rufen die mit einer drastischen Mieterhöhung konfrontierten Mieter*innen in der Koloniestraße im Wedding zu einer Demonstration dagegen auf, dass mit dem Gesetz solche Mietsteigerungen nicht verhindert werden.

Auf Druck unseres Mieten-Volksentscheids greift der Gesetzentwurf des Senats zwar wichtige Forderungen von uns auf, klammert aber die Lösung zentraler Probleme aus. So ist es auch mit dem neuen Gesetz möglich, dass „Mieter*innen in Wohnungen ohne Anschlussförderung wie in der Koloniestraße mit fiktiven Kosten konfrontiert werden und durch drastische Mietsteigerungen von 100% und mehr ihre Wohnungen verlieren.

Wir rufen Euch dazu auf, durch Beteiligung an der Demo die Forderungen der Mieter*innen der Koloniestraße zu unterstützen und die Leerstellen des Senatsentwurfs anzuprangern.

Die Kundgebung findet statt
am kommenden Donnerstag 12.11.2015, um 10 Uhr
vor dem Kurt-Schumacher-Haus (Zentrale des SPD-Landesverbands) in der Müllerstr. 163 (S+U Wedding).

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Der Mietenvolksentscheid: Druck wirkt! Der Kampf geht weiter

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Dieser Beitrag ist ein Beitrag der Initiative Mietenvolksentscheid und wurde erstveröffentlicht auf der Seite https://mietenvolksentscheidberlin.de/.

Liebe 50.000 Unterstützer*innen, liebe Berliner Stadtgesellschaft,

Am 12. November wird im Abgeordnetenhaus über das neue Wohnraumversorgungsgesetz abgestimmt, welches die SPD als Antwort auf unseren Mietenvolksentscheid verfasst hat. Nach einigen Wochen der Auswertung und Diskussionen wollen wir nun Bilanz ziehen und unsere Einschätzung dazu abgeben.

Das Gesetz, das der Senat nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt hat, verdeutlicht eines sehr klar: der politische Druck der Berliner Stadtgesellschaft hat gewirkt! Nur durch den Druck jahrelanger stadtpolitischer Kämpfe und letztendlich der knapp 50.000 Unterschriften hat sich im Senat etwas bewegt. Nur dadurch hat die SPD die Forderungen unserer Initiative zum Mietenvolksentscheid teilweise aufgegriffen und in Gesetzesform gebracht. Und nur dadurch hat sich die CDU dazu bewegen lassen, diesen Schritt mitzugehen. Die vielen Unterstützer*innen, welche sich eine einseitige Wohnungspolitik für Investor*innen nicht länger gefallen lassen wollen, konnte der Senat nicht mehr ignorieren.

Die beschränkten Mittel unseres Volksentscheids

Im Unterschied zum Berliner Senat waren unsere gesetzlichen Möglichkeiten, mit dem Volksentscheid umfassend in die Wohnungspolitik einzugreifen, von vornherein sehr eingeschränkt. Um die Verdrängung und steigenden Mieten in Berlin zu stoppen, sind vielfältige Maßnahmen nötig, wie zum Beispiel eine Korrektur der unsozialen Förderlogik des Kostenmietsystems, oder das Verbot der Zweckentfremdung von Miet- und Ferienwohnungen. Durch das sogenannte Kopplungsverbot (verschiedene Regelungsgegenstände dürfen in einem Volksentscheid nicht gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden) war es uns jedoch unmöglich, diese vielfältigen Maßnahmen in einem Volksbegehren zusammen zu fassen. Für Mehrheitsbeschlüsse im Abgeordnetenhaus gelten diese Einschränkungen nicht. Damit könnten viel umfassendere Mittel eingesetzt werden, um eine wirklich soziale Wohnungspolitik in Berlin zu erreichen. Hätte die Regierungsmehrheit die Probleme der Stadt wirklich verstanden und wäre sie willens diese anzugehen, dann hätte sie längst umgesetzt, was für eine soziale Lösung der Berliner Wohnungsfrage notwendig wäre:

  • Verdrängung durch Modernisierung verhindern
  • Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentums- und Ferienwohnung beschränken
  • Erweiterung des kommunalen sozialen Wohnungsbau um wirklich bezahlbaren Wohnraum für deutlich unter 6,50€/m² zu schaffen
  • Grundlegende Änderung des absurden Kostenmietensystems im Sozialwohnungsbestand
  • Bei Erteilung von Baugenehmigung die privaten Bauherren stärker in die soziale und ökologische Verantwortung für die Stadt zu ziehen

Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Da dies mit unserem Mietenvolksentscheid nicht einfach umgesetzt werden konnte, war immer klar, dass das Volksbegehren nur ein erster Schritt sein kann. Mit diesem Schritt haben wir viel bewegt. Die SPD hatte seit der Jahrtausendwende den Anspruch auf eine soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes aufgegeben. Sie sah sich aber durch unsere Initiative gezwungen, eine sozialere Ausrichtung der Wohnraumversorgung durch die landeseigenen Unternehmen mit einem eigenen Gesetz auf den Weg zu bringen.

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Mietenvolksentscheid Berlin – Eine bewegungspolitische Tragik-Komödie in vier Akten?

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Mietenvolksentscheid Berlin – Eine bewegungspolitische Tragik-Komödie in vier Akten?

Prolog:

Dieses Papier bewertet den Mietenvolksentscheid aus aktivistischer Sicht von Kreuzberger*innen, die sich im Rahmen der Initiative auf der Straße engagiert haben. Wir haben im Mietenvolksentscheid ein Instrument gesehen, das es ermöglicht, den langfristigen Organisierungsprozess von Berliner Mieter*innen voranzutreiben. Wir haben im April und Mai Unterschriften gesammelt, waren am Aktiventreffen beteiligt und haben uns in vielfältiger Weise für den Mietenvolksentscheid stark gemacht. Wir gehören nicht dem Ko-Kreis [1] an, zu dem die Vertrauensleute, der Pressesprecher und einige Experten*innen in Sachen Mietenangelegenheiten gehören.

1. Akt – Euphorie

Der Anfang des Mietenvolksentscheid geht auf die Euphorie des gewonnenen Referendums über das Tempelhofer Feld zurück. Die Kampagne von THF 100 hat auch uns beflügelt. In Berlin gibt es eine vielfältige Mieter*innenbewegung. Es ist aber bis jetzt nur partiell gelungen, diese stadtweit zu bündeln. Das Instrument des Mietenvolksentscheid erschien daher als eine Option, die Vernetzung von bestehenden Initiativen über die Kiezgrenzen hinweg voranzutreiben und neue Menschen in Mietenkämpfe einzubinden. Gleichzeitig gab es Initiativen, wie Kotti und Ko, die für ihr Klientel ein Gesetz ausarbeiten wollten, ein Entwurf, der möglichst auch zum Gesetz und damit zu realen Verbesserungen für sozial schwache Mieter*innen rund ums Kottbusser Tor führen sollte. Der Mietenvolksentscheid hatte somit von Beginn an zwei Stoßrichtungen. Über die Kampagne, das Unterschriftensammeln, sollten Berliner*innen mobilisiert werden und über das Gesetzesvorhaben sollte die Situation der sozial schwachen Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau zum Thema gemacht und realpolitische Ziele verfolgt werden. In der ersten Stufe sammelten viele Berliner*innen innerhalb von sieben Wochen fast 50.000 Unterschriften für das Gesetz zur Neuordnung der sozialen Wohnraumversorgung.

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Der Mietenvolksentscheid: Bewusstsein für Bewegung?

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Bewusstsein für Bewegung?

Die Initiative um den Mietenvolksentscheid wird nach den Verhandlungen mit dem Senat ihr eigenes Vorhaben voraussichtlich zugunsten eines neuen „Wohnraumversorgungsgesetzes“ aufgeben. Sowohl innerhalb der Initiative als auch außerhalb sorgt diese Entwicklung für heftige Kritik. Ein großer Teil der Gruppe dagegen sieht das Ergebnis überwiegend als Erfolg an. Abseits der fachlichen Diskussion, ob das Gesetz in seiner Form sinnvoll ist, stellt sich die Frage, wie mit dieser Entwicklung des Volksentscheids innerhalb der außerparlamentarischen stadtpolitischen Bewegung umgegangen wird.

Wir haben mit unserer Initiative innerhalb eines Jahres die Wohnungs- und Mietenpolitik in dieser Stadt so stark beeinflusst, wie keine andere Initiative, Gruppe oder Partei in den letzten Jahrzehnten. Das ist ein Grund stolz auf unsere Arbeit zu sein. Natürlich haben wir damit auf die Vorarbeit unzähliger Gruppen und Einzelpersonen aufgebaut. Wir haben aber diese Vorarbeiten zusammengefasst und mit dem Instrument des Volksbegehrens die Unterstützung der Bevölkerung organisiert. Erst diese Kombination hat die Politik zum Nachgeben gezwungen.“ (Ein Sprecher des Berliner Mietenvolksentscheids in einer Email an den Aktivenverteiler)

Der Funktionär spricht

Der Sprech des Sprechers ist der des Funktionärs. Wer selbst einmal Mitglied einer Partei war, erkennt die typischen Muster. Das eigene Handeln wird der Gefolgschaft verkündet, ganz nach Parteimanier wird in einem weiteren Satz eine Diskussion der Ergebnisse in Aussicht gestellt, was den Anschein basisdemokratischer Entscheidungsfindung erweckt. Dabei ist klar, dass die Ergebnisse bereits verhandelt sind. Zwischendurch klopft man sich für die historische Leistung auf die Schulter und bedankt sich bei allen fleißigen Wahlkämpfer*innen.

Da nützt es auch nichts, wenn man gnädigerweise auf die Vorarbeit anderer hinweist. Denn auch da offenbart sich ein hierarchisches Politikverständnis. Einer wie der Sprecher musste erst kommen, um das ganze Protest-Kuddelmuddel so zusammenzusetzen, dass etwas Handfestes daraus wird. Ein Volksentscheid, der von dieser Denkweise geprägt wird, konnte nie ein Volksentscheid einer Bewegung sein.

Als Bewegung kann hier eine bunte Landschaft außerparlamentarischer stadt- und sozialpolitischer Initiativen gelten, die seit Jahren viel Wind rund um die Themen Wohnen, Verdrängung und städtische Armut machen – nicht immer zusammen, auch mal im Streit, aber dennoch aus einem gemeinsamen Verständnis heraus, von unten für eine andere Stadt zu kämpfen. Ein Volksentscheid hätte durchaus ein Projekt werden können, das so einer Bewegung Kraft und Mobilisierung verleiht. Er ist es aber nicht geworden. Wie seine Zukunft aussieht, hängt auch davon ab, ob innerhalb der Initiative ein Umdenken stattfindet.

Am Anfang waren Vertrauen und Versprechen

Dem Berliner Mietenvolksentscheid wurde von Anfang an viel Vertrauen und solidarische Kritik entgegengebracht. Wohl wissend, dass so ein Projekt große Auswirkungen auf alle Gruppen und Initiativen sowie auf den umkämpften Raum der Stadt haben kann, war der Tenor: Lasst sie mal machen, die machen das schon okay. Entgegengesetzt ließen die bewegungsnahen Mitglieder der Volksentscheid-Initiative wissen: Keine Panik, das ist ein Ding der Bewegung, uns geht es hier um mehr als bloße Gesetzesänderungen.

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Kotti&Co zum Mietenvolksentscheid: Unglaublich für Berlin – trotzdem nicht genug

Dieser Artikel ist eine Kopie von der Seite von Kotti&Co: Unglaublich für Berlin – trotzdem nicht genug.

Vor einem Jahr wurde die Initiative Mietenvolksentscheid gegründet. Sie erarbeitete ein Gesetz für einen Richtungswechsel in der Mieten- und Stadtentwicklungspolitik gegen die unsoziale Politik des SPD/CDU-Senats.

Die Erfahrungen jahrelanger, vielfältiger Proteste bildeten die Grundlage dieses „ersten Mietenvolkentscheides“, der – wie der Name deutlich macht – nur ein weiterer Schritt zum Richtungswechsel in der Stadtentwicklung Berlins sein kann.

Auch wenn der Senat nun auf den Druck durch den Mietenvolksentscheid reagiert hat, ist dieser Richtungswechsel aus unserer Sicht noch längst nicht erreicht. Wir erkennen darin aber einen Beitrag für die BestandsmieterInnen, denen nur durch Neubau nicht geholfen wäre.

Die Ziele des ersten Mietenvolksentscheids, die in vielen Arbeitsstunden unter komplizierten Auflagen nach dem Abstimmungsgesetz als Gesetzentwurf fixiert wurden, lauten:

  1. die landeseigenen Wohnungen im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen,
  2. einen Wohnraumförderfonds für den Erhalt und die Schaffung landeseigener Wohnungen einzurichten, und
  3. die Sozialmieterschaft vor Verdrängung zu retten.

Dass der Berliner Senat bereits nach der ersten Phase des Volksentscheids nachgibt und eben diese Themen in einem neuen Gesetz verankern will, hätten wir nicht erwartet. Dass die Fehler der Mietenpolitik im Wahljahr 2016 möglichst keine Rolle spielen sollen, haben die verantwortlichen Politiker dabei sicherlich einkalkuliert. Damit wird aber auch deutlich: eine neoliberale Haushaltspolitik, die Erspartes und Überschüsse für BER und Schuldentilgung einsetzt und einen Richtungswandel in der Wohnungspolitik als unbezahlbar einschätzt, kann von einer starken Zivilgesellschaft durchbrochen werden. Das ist ein großer Erfolg des Mietenvolksentscheids. Eine echte politische Trendwende steht allerdings immer noch aus:

Um Verdrängung wirklich aufzuhalten, muss viel mehr passieren. Auch das Gesetz des Mietenvolksentscheids war beschränkt und an beschwerliche Auflagen gebunden. Basisdemokratische Gesetzgebung ist durch rechtliche Hürden eingeengt. Die Bürger*innen haben nicht die gleichen gesetzgeberischen Möglichkeiten wie das Parlament. So dürfen nach dem Abstimmungsgesetz z.B. verschiedene Möglichkeiten, den Wohnungsmarkt zu regulieren, nicht in einem Gesetz verbunden oder „gekoppelt“ werden. Außerdem sind viele Mieterrechte auf Bundesebene geregelt, wo keine Volksentscheide zugelassen sind. Ein riesiges Problem sind die EU-Richtlinien, die eine Besserstellung von gemeinwohlorientierten Betrieben gegenüber profitorientierten verhindern.

Taktikspielchen wie die Zurückhaltung der juristischen Prüfung durch Henkels Innensenat, ob der Gesetzesentwurf des Mietenvolksentscheids überhaupt verfassungsrechtlich bedenklich ist, sind da noch gar nicht berücksichtigt.

Wir konnten wegen des Kopplungsverbots mit dem Gesetzesentwurf des Mietenvolksentscheids das strukturelle Problem der hohen Kostenmieten nicht angehen, welche die Berliner Regierungen den Eigentümer*nnen garantieren. Das könnten Senat oder Parlament machen – tun es aber bis heute nicht.

Stattdessen schlägt die SPD nun vor, dass Sozialmieten höchstens 30% des Einkommens verschlingen dürfen. Betriebskosten, Strom, Wasser, Gas zählt die SPD aber nicht dazu – für uns am Kotti bedeutet das nochmal 30% oben drauf! Bei einem Einkommen von 1.000 € lassen 600 € Miete nur ein Leben unter Hartz IV-Niveau zu. Auch für Menschen, die vom Jobcenter leben müssen, wird nur die Bruttokaltmiete übernommen! Das heißt Miete und kalte Betriebskosten. Warmwasser und Heizung sind in dieser Logik wohl entbehrlich.

Die SPD behauptet, es sei „gesellschaftlich akzeptiert“, dass Mieter 30 % ihres Einkommens für die Nettokaltmiete zahlen. Wenn jedoch selbst Berliner Gerichte in der Regel entscheiden, dass z.B. bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen nur 30% des Einkommens für die Bruttowarmmiete verkraftbar sind, muss die Berliner Senatspolitik doch nicht absichtlich dahinter zurückfallen. Die SPD will vielmehr auf diesem Weg ihre unverbindliche Empfehlung aus dem „Mietenbündnis“ mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zum Gesetz und damit zur Richtschnur auch für andere Fälle erheben – ein Rückschritt für alle Mieter*innen.

Mieter*innen kennen nur eine Miete: die Bruttowarmmiete – denn das ist, was wir jeden Monat zahlen müssen. Daher halten wir es auch für einen Schritt in die richtige Richtung, dass die IBB nun gesetzlich dazu verpflichtet werden soll, die Zulässigkeit der Betriebskosten im Sozialen Wohnungsbau zu überprüfen. Ebenso wie Sozialverbände und Berliner Mieterverein fordern wir darüber hinaus, dass nach der Miete mehr zum Leben übrig bleiben muss. Mit der 30%-Regelung rutschen Geringverdienende jedoch aufgrund der hohen Sozialmieten oft weit unter Hartz VI-Niveau. Es braucht ein Instrument, das dies verhindert. Wenn der Senat sich dafür entschieden hätte, die zulässigen Mieten im Sozialen Wohnungsbau und die Gewinne der EigentümerInnen gesetzlich zu deckeln, könnte er nicht nur sparen, sondern die Verdrängung der Sozialmieter*innen wirksamer bekämpfen.

Nach wie vor brauchen wir also:

  • einen Mieterhöhungs-Stopp
  • eine Senkung der Mieten, damit niemand mehr verdrängt wird
  • eine Rekommunalisierung der privatisierten Sozialwohnungen

Unsere endgültige Bewertung des Senatsangebots werden wir als Kotti&Co an der Umsetzung dieser Ziele messen. Wir erwarten, dass sich Berufspolitiker*innen und die Berliner Verwaltung ernsthaft dafür einsetzen und direkte Demokratie wie das Volksbegehren nicht torpedieren.

Wer jetzt über „Einigung“ oder „Kompromiss“ spricht, lebt in der Parallelwelt des parlamentarischen Betriebs. Die Haltung der Initiative Mietenvolksentscheid war von Anfang an, mit allen zu reden – auch mit der SPD. Unter der Drohung, dass der eigene Gesetzesentwurf vor dem Verfassungsgericht landen werde, ging es in den Gesprächen darum, so wie wie möglich die Inhalte des Mietenvolksentscheids zu vermitteln. Der nun von der SPD vorgelegte Gesetzesentwurf unterliegt deshalb auch bis nach der Verabschiedung einem Gesamtvorbehalt. Jetzt sehen wir, dass für viele Sozialmieter*innen, die flächensparsam leben, die Miete immer noch erhöht werden kann. Auch ist für Mieter*innen mit Einkommen unter 1.000 € eine Kaltmietenbelastung von 30% noch viel zu viel.

Wir haben seit Jahren hart gekämpft, dass diese Verarmung der Mieter*innen aufgehalten wird – jetzt liegt der Ball im Parlament, diese Augenwischerei zu verhindern und ein Gesetz daraus zu machen, das wirklich vor Verdrängung schützt.

Wenn die Oppositionspartei der Grünen jetzt vorschnell der SPD zum Erfolg gratuliert, tut sie das im Wissen, dass für die Sozialmieter*innen kaum eine Verbesserung, geschweige denn ein grundsätzlicher Kurswechsel im sozialen Wohnungsbaubestand drin ist. Vor den Problemen Schlechtverdienender die Augen zu verschließen, um sich „regierungsfähig“ zu machen, steigert für uns jedenfalls nicht die Wählbarkeit von Parteien.

Wenn sie wirklich parlamentarische Arbeit machen wollen, dann braucht es jetzt Änderungsanträge. Für den sozialen Wohnungsbau wären das:

  • Maximal 30 % Bruttowarmmietbelastung für Geringverdiener*innen
  • keine Begrenzung der Förderung auf 2,50 € / qm
  • Eigentümerbeteiligung an der Mietsenkung
  • Überprüfung der Kostenmieten

Nicht nur das Parlament, sondern auch und vor allem zivilgesellschaftliche und basisdemokratische Initiativen sind gefragt, zu überprüfen, ob das Senatsangebot ausreichend ist, um Verdrängung aufzuhalten.

Der Wahlkampf beginnt – wir werden gemeinsam mit anderen Initiativen Prüfsteine aufstellen und uns einmischen. Die Augen vor wachsender, krasser Verarmung großer Teile der Berliner*innen zu verschließen, wird keiner Partei etwas nützen.

Zur Debattenseite:

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Der Mietenvolksentscheid: Niederlage oder Erfolg für die stadtpolitische Bewegung? // 30.10.2015 im ExRotaprint


+++ update: Pressespiegel zur Veranstaltung

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Der Berliner Mietenvolksentscheid hat diesen Sommer mit 50.000 Unterschriften starke Resonanz aus der Berliner Bevölkerung erfahren und Druck auf die Landespolitik verstärkt. Im August war dann in der Presse von einem Mietenkompromiss mit dem Senat zu lesen, der den kämpfenden Initiativen regelrecht den Wind aus den Segeln zu nehmen droht.

Wir laden euch ein, diese Entwicklungen aus bewegungspolitischer Sicht mit vielen Initiativen und Aktiven zu bewerten und neue Perspektiven anzustoßen, vor allen Dingen aber einen grundsätzlichen Austausch darüber anzufangen.

Es werden unterschiedliche Initiativen und Gruppen sprechen, die sich in Mieter_innenkämpfe einmischen und die den Volksentscheid mitverfolgt haben. Einige sehen die Entwicklung sehr kritisch, andere bewerten diese als großen Erfolg. Wieder andere sehen Teilerfolge zu einem sehr hohen Preis.
Um zu einer lebendigen Diskussion zu kommen und nicht nur eine Seite zu hören, wollen wir unterschiedliche Positionen miteinander diskutieren.

Es stellt sich die Frage, wie die Entwicklung des Mietenvolksentscheids einzuschätzen ist und was daran kritisch zu sehen ist. Welche Fehler wurden gemacht und was kann die stadtpolitische Bewegung daraus lernen? Und vor allem: Wie kommt sie wieder in die Offensive?

Format und Methode

Damit sich viele an der Diskussion beteiligen können, ist an dem Abend statt einer klassischen Podiumsdiskussion eine sogenannte Fishbowl-Methode geplant:

Auf mehreren Stühlen sitzen Redner_innen, die nach ihren Beiträgen auch aus dem Publikum „abgelöst“ werden können. Dies bedeutet auch: Bringt eure Gedanken zum Mietenvolksentscheid mit! Sie sind explizit erwünscht und notwendig für eine breite Debatte.

Als Erstredner_innen des Fishbowls sprechen Vertreter_innen aus folgenden Initiativen:

  • Zwangsräumung verhindern
  • 100% Tempelhof Feld
  • Interventionistische Linke Berlin
  • Bezirksgruppe Kreuzberg Mietenvolksentscheid
  • Mietenvolksentscheid Berlin (Ko-Kreis)

Wann?   Wo?

Freitag, 30.10. 2015  um 19:00 im Ex-Rotaprint („Glaskiste“) – Gottschedstr. 4 – Berlin Wedding

Veranstaltet vom Berliner Ratschlag

  • Flyer zum Runterladen, Ausdrucken und selbst verteilen – .pdf A4
  • Flyer zum Runterladen, Ausdrucken und selbst verteilen – .pdf A5 doppelt
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Musik: Krisenzeichen – orangotango musik

Orangotango Musik

Musik als Protestform: Das Musik- und Videoprojekt „Krisenzeichen“ thematisiert die aktuelle Berliner Stadtentwicklung im Kontext von neoliberalem Stadtumbau, Immobilienspekulation, Verdrängung, Flucht, Migration und Tourismus. Inspiriert von den Auseinandersetzungen um das Recht auf Stadt in unserer Nachbarschaft ist die Idee für das Projekt entstanden.

Weitere Infos unter: http://orangotango.info/

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Veranstaltung: Auswertung und Perspektiven des Mietenvolksentscheid // 02.Oktober

Anmerkung: Die Einladung zur Veranstaltung ist eine Initiative des Vorbereitungsteams im Kooordinierungskreis der Initiative Mietenvolksentscheid, weitere Informationen sind unter https://mietenvolksentscheidberlin.de/ zu finden. Ende Oktober wird es eine weitere Veranstaltung zur Bewegungsperspektive auf den Mietenvolksentscheid geben, diese wird vom Berliner Ratschlag organisiert.

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Einladung zum Bewertungs- und Perspektivenworkshop
Datum: Freitag, 2. Oktober 2015, 17.00 Uhr
Ort: Ex-Rotaprint, Projektraum Gottschedstraße 4, nähe U Nauener Platz
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter, liebe Freundinnen und Freunde,

in den vergangenen Wochen gab es zahlreiche Pressemeldungen über eine „Einigung“ und einen „Kompromiss“ rund um den Mietenvolksentscheid, für den wir uns alle einsetzen. Es gab viele Diskussionen hinsichtlich des Für und Wider der Vorgehensweise, aber wohl nicht ausreichend Raum, um alles in Ruhe miteinander zu besprechen.
Deshalb möchten wir alle, die uns in den letzten Monaten aus nah und fern begleitet haben, zu einem solchen Gespräch einladen. Wir möchten mit euch den Gesetzentwurf des Senats, den politischen Prozess und mögliche Perspektiven diskutieren.

Im ersten Teil des Treffens werden wir uns in vier Kleingruppen aufteilen. Wir wollen die Bewertung des Senatsgesetzes weder nur den Expertinnen und Experten überlassen, noch den euphorischen Pressemeldungen.

Darum wollen wir das Gesetz des Mietenvolksentscheid im Vergleich mit dem Senatsgesetz aufgeteilt entlang der drei inhaltlich zusammenhängenden Themenbreiche:

  1. Sozialer Wohnungsbau Bestand und Mietensubvention
  2. kommunale Wohnungsunternehmen sowie
  3. Wohnraumförderfonds besprechen, bewerten und weitergehende Forderungen entwickeln.
  4. Eine weitere Kleingruppe ist eingeladen den politischen Prozess und die jetzige Situation im Zusammenhang mit dem Mietenvolksentscheid zu diskutieren, sowie eine erste Auswertung zu geben.

Nachdem wir alles zusammengetragen haben, ist geplant das gemeinsame Gespräch über kurz- und mittelfristige Perspektiven zu beginnen.

Wir freuen uns auf euch!

Das Vorbereitungsteam im KoKreis der Initiative Mietenvolksentscheid

PS: Eingeladen sind alle Einzelpersonen und Initiativen, die den Mietenvolksentscheid in irgendeiner Form unterstützt haben. Wir bitten alle, die in ihrer Rolle als Vertreterinnen und Vertreter von Parteien oder der Presse am Treffen teilnehmen wollen, sich gerne mit uns an einem anderen Zeitpunkt in Verbindung zu setzen.

facebook-event: https://www.facebook.com/events/1603595786559964/

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Analyse statt Meinungsmache

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Folgender Beitrag wurde als „Eine wohlmeinende Polemik über den Versuch eine Debatte über den Mietenvolksentscheid zu beginnen“ zuerst auf trend-onlinezeitung veröffentlicht, er ist Reaktion auf den Beitrag „Der „Mietenvolksentscheid“ – Chance vertan!“ mit dem wir die erwähnte Debatte um den Mietenvolksentscheid auf wirbleibenalle.org angefangen haben.

Analyse statt Meinungsmache

von Karl-Heinz Schubert

Angesichts des Scheiterns des Mietenvolksentscheids (MVE) in Berlin will das Bündnis „Gemeinsam gegen Sozialabbau, Verdrängung und den Ausverkauf der Stadt“ ab sofort seine Internetpräsenz dafür nutzen, dass „bewegungsöffentliche Debatten über das, was jeden Tag an Protest, Aktionen und politischer Arbeit passiert“ in Gang kommen. Ein von einem wohnungspolitischen Duo namens „Paul&Paula“ verfasster „Diskussionsbeitrag“ mit dem Titel „Der ‚Mietenvolksentscheid‘ – Chance vertan!“ soll nun jene Debatte anschieben. Zeitgleich wurde ihr Beitrag bei linksunten.indymedia.org. veröffentlicht. Wir dokumentieren den Beitrag von Paul&Paula in dieser Ausgabe.

Limitierte Denke

Als MVE-Aktivivist*innen, die sich von der Kampagne mehr versprochen haben, räumen Paul&Paula nach den Geheimverhandlungen zwischen MVEler*innen und Senat ernüchtert ein:

„Von der eingereichten Vorlage und den Vorstellungen aus der Anfangszeit ist nach den Verhandlungen nur noch ein Torso übrig geblieben.“

Dass das Verhandlungsergebnis, das demnächst als Gesetz das Berliner Abgeordnetenhaus passieren wird, stattdessen eine inhaltlich konsequente Umsetzung des Patchwork-Gesetzentwurfs der MVEler*innen ist, blicken Paul&Paula einfach nicht. Doch dazu weiter unten.

Ganz offensichtlich ist das Duo von der MVE-Kampagne tief enttäuscht – wie der Untertitel von der vertanen Chance belegt. Aus seinem Herzen will es nun keine Mördergrube mehr machen, indem es schlicht erzählt, wie es die Kampagne erlebt hat und was ihm daran nicht gefiel. Bevor Paul&Paula damit loslegen, verkünden sie jedoch erst einmal ein für sie essentielles politisches Credo:

Volksentscheide sind per se dem bestehenden System verhaftet und können als solche die Bedingungen der kapitalistischen Verwertung von Wohnungen als Ware nicht verändern.“ (Unterstreichung von mir)

Dass Volksentscheide dem bestehenden System verhaftet sind, ist eine tautologische Binsenweisheit. Denn was wären sie sonst, wenn sie nicht Teil bürgerlich-kapitalistischer Klassenherrschaft wären? Von daher erscheint diese Mitteilung überflüssig. Allerdings braucht das Duo diese Phrase, um dem zweiten Teil des Satzes ein wenig Sinn einzuhauchen. Und das gelingt ihm leider nicht. Denn die Bedingungen der kapitalistischen Verwertung – also auch von Wohnungen – sind beständig in Veränderung. Oder glauben Paul&Paula etwa, dass der jetzige Gesetzentwurf bei den Sozialbauten nicht die Proportionen zwischen Mietpreisen und Renditen verschiebt? Fragt sich nur zu wessen Gunsten.

Was sich im Kapitalismus sehr wohl nicht verändert – auch nicht durch Gesetze , ist die Verwertung des Kapitals d.h. seine Selbstverwertung:

„In der Tat aber wird der Wert hier das Subjekt eines Prozesses, worin er unter dem beständigen Wechsel der Formen von Geld und Ware seine Größe selbst verändert, sich als Mehrwert von sich selbst als ursprünglichem Wert abstößt, sich selbst verwertet. Denn die Bewegung, worin er Mehrwert zusetzt, ist seine eigne Bewegung, seine Verwertung also Selbstverwertung …. Als das übergreifende Subjekt eines solchen Prozesses, worin er Geldform und Warenform bald annimmt, bald abstreift, sich aber in diesem Wechsel erhält und ausreckt, bedarf der Wert vor allem einer selbständigen Form, wodurch seine Identität mit sich selbst konstatiert wird. Und diese Form besitzt er nur im Gelde. Dies bildet daher Ausgangspunkt und Schlußpunkt jedes Verwertungsprozesses …. Der Wert wird also prozessierender Wert, prozessierendes Geld und als solches Kapital. Er kommt aus der Zirkulation her, geht wieder in sie ein, erhält und vervielfältigt sich in ihr, kehrt vergrößert aus ihr zurück und beginnt denselben Kreislauf stets wieder von neuem.“ (MEW 23, S.169f)

Schlussendlich gilt dies selbstverständlich auch für die Verwertung der Immobilie als Leihkapital in Warenform.

Hätten Paul&Paula nämlich mit ihrem Märchen von den unveränderbaren Bedingungen der Verwertung recht, dann wären soziale Kämpfe, die auf Verrechtlichung bestimmter durchgesetzter Beschneidungen der Profitmasse bzw. der Rendite abzielen, völlig sinnlos. Tatsächlich aber musste das Proletariat in seiner Geschichte fortwährend Kämpfe um seine Lohn-, Arbeits- und Lebensbedingungen führen. Verrechtlichungen, wie sie z.B. durch den monatelangen Massenstreik der BRD-Metallarbeiter*innen 1956 in Schleswig-Holstein erkämpft wurden, der zum Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führte, verändern ganz praktisch die Bedingungen des sich verwertenden Kapitals. Das Gleiche gilt für das Recht im Reproduktionsbereich, wenn z.B. in Zeiten der Wohnungsnot von der kämpfenden proletarischen Klasse Formen von kommunalem Wohnungsbau wie im „Roten Wien“ durchgesetzt werden. Solche Verbesserungen, selten genug in der Geschichte der Klassenkämpfe auf Dauer durchgesetzt, verändern natürlich den Anteil am Profit bzw. an der Rendite.

Dass die Kapitalist*innenklasse solche für sie negativen Verrechtlichungen rückgängig machen wollte und will, was ihr immer dann gelingt, wenn das Proletariat als Klasse schwach aufgestellt ist, liegt auf der Hand. Was solche ökonomischen Kämpfe nicht bewirken, ist die Aufhebung des Kapitalismus, doch das ist auch nicht ihr Gegenstand.

Ärgerlich wird die Sache allerdings, wenn das Duo, dass zu solchen Differenzierungen nicht fähig oder nicht willens ist, meint, die DKP oder mich als Dummbeutel abwatschen zu müssen, weil wir angeblich bei der MVE-Kampagne die Forderung nach Aufhebung der Wohnung als Ware vermissen:

„Insofern ist die von der orthodoxen Linken der DKP oder von Karl-Heinz Schubert in trend-online geäußerte Kritik an dem Gesetzentwurf des Vereins, die gerade dieses in letzter Konsequenz von einem solchen Entscheid fordern, wahlweise dämlich oder grober Unfug.“

Ein Link auf den ersten Teil meiner dreiteiligen Kritik sollte dieser Fehldeutung mal eben die Würde der Richtigkeit verleihen. Auch das ist ein Eigentor. Im ersten Teil befasse ich mich überhaupt nicht mit der Frage, ob die MVE-Kampagne eine gesellschaftstransformative Stoßrichtung hat. Dies tue ich am Ende des zweiten Teils und in meinen Vorträgen.

Hier das diesbezügliche Substrat aus meinem Vortrag:

„Dass der MVE mit diesem Gesetzentwurf (GE) „überflüssig“ ist, ist nicht Gegenstand des Vortrags.  Vielmehr soll aufgezeigt, dass es sich hier um ein „falsches Herangehen“ an die Wohnungsfrage handelt, da die Immobile nicht als Leihkapital in Warenform verstanden und behandelt wird.  Das würde nämlich heißen, bereits unter kapitalistischen Bedingungen zu versuchen, die Profitmacherei mit  Immobilien bei ihrer Produktion und Verteilung durch außerökonomische Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen, Kontrollstrukturen) zu limitieren.

Eine sozialemanzipatorische Alternative zur Eindämmung der Wohnungsnot im Kapitalismus, die eine gesetzliche Regulierung anstrebt,  sollte  sich aus der verfassungsrechtlich fixierten Sozialbindung des Eigentums ableiten. Damit stellt sie das verfassungsrechtliche  Individualrecht auf Wohnraum über das Mietvertragsrecht des BGB.

Dadurch wird Wohnen als unwiderrufliches Nutzungrecht gesetzt, welches der Forderung „Die Häuser, denen die drin wohnen“ eine antikapitalistische Perspektive gibt und einem entsprechenden Volksbegehren die sozialpolitischen Leitplanken liefert.

Bleibt nur noch anzumerken, dass es angesichts Paul&Paulas limitierter Denke nicht verwunderlich ist, dass ich von ihnen mit der DKP in einen Topf geschmissen werde, nur weil wir im Resultat unserer Untersuchungen DIESEN Volksentscheid wegen seines Gesetzentwurfs ablehnen. Das DKP-Konzept der antimonopolistischen Demokratie, das auf bis heute fortgeschriebenen Fehlinterpretationen von Klassenstrukturen der 1970er Jahre beruht und damit ein staatsfetischistisches Sozialismuskonzept als transformatives Ziel begründet, ist wahrlich nicht „meine Welt“.

Denunziatorische Mutmaßungen

Um dem politischen Frust ein Ventil zu geben, führt die von Paul&Paula gewählte narrative Aufarbeitungsmethode unvermeidbar zu willkürlichen „Ex-ärmelo-Deutungen“:

„Es bewahrheitet sich damit eine alte Weisheit: Initiativen, die sich auf die Verhandlung von Gesetzen einlassen, können nur verlieren. Insbesondere dann, wenn sie angesichts einer verlockenden Anerkennung durch die Regierenden nichts dafür tun, dass der Druck auf der Straße verstärkt oder auch nur aufrechterhalten wird.“

Indem sich Paul&Paula kollektives politisches Handeln wahrscheinlich nur als temporäre Addition individueller Interessen vorstellen können, können sie die Übereinstimmung in der Sache zwischen dem führenden Personal der MVE-Kampagne (Linkspartei und Grüne) und dem Berliner Senat auch nicht auf die Sache (neoliberales Krisenlösungsangebot) selbst zurückführen, sondern nur auf mangelnde charakterliche Eignung des Kampagnenpersonals.

Zu allem Überfluss endet ihre Darbietung auch noch mit einer unterstellten Karrieregeilheit:

„Der Entscheid ist politisch gescheitert. Das Märchen wird nicht gut ausgehen. Aber vielleicht reicht es für den persönlichen Karriereschub von einzelnen Vertreter*innen.“

Die Reduktion der Gründe des Scheiterns der Kampagne auf miese Charaktereigenschaften wird von Paul&Paula mit dem inhaltsleeren Bild von einer Kampagnendemokratie „von unten“ komplettiert, die jenes charakterlose MVE-Personal zielstrebig torpedierte:

Die ersten Gespräche mit dem Staatssekretär der SPD und Mitarbeiter*innen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fanden noch öffentlich statt, die weiteren wurden mit einzelnen Vertreter*innen des „KO-Kreises“ hinter verschlossenen Türen geführt. Was dann folgte, war eine Verletzung von basisdemokratischen Spielregeln sondergleichen.

Diese denunziatorischen Mutmaßungen sind zwar kompatibel zum Alltagsbewußtsein, wo es bekanntlich heißt „es gibt immer solche und solche“ und „man muss mit allem rechnen“, politisch stellen sie aber eine Bankrotterklärung dar. Sie zeigen, dass das Duo völlig desinteressiert an den Inhalten der Kampagne war und ist, wie sie sich im MVE-Gesetzentwurf (GE) darstellten. Weder ein Argument  zu den „Kröten“ des GE, die Linke nur ablehnen konnten, noch eine Sachkritik am GE als ein Beitrag zur „Reform“ neoliberalistische Verwertungsstrukturen fallen Paul&Paula ein. Darüber täuscht auch nicht ihre substanzlose Aufzählung unerfüllter Teilforderungen hinweg, die im GE nicht enthalten sind.

Vielleicht wurde Paul&Paulas Desinteresse an einer inhaltlich Klärung ja auch dadurch befördert, dass die geplante Debattenplattform eine sein soll, die sich vornehmlich mit Bewegungfragen befasst. Dann dürfte es auf dieser Plattform wohl langweilig werden. Siehe dazu den ersten Debatten-Kommentar bei linksunten.indymedia, wo es darum geht, im Anschluss an Paul&Paula die IL-Genoss*innen wegen ihres hinterhältigen Charakters zu dissen, statt die Auseinandersetzung mit ihren wohnungspolitischen Zielen zu führen:

„Eine breite Kampagne wäre sicher möglich gewesen, wenn der Endscheid von Beginn an transparent, öffentlich und basisdemokratisch entwickelt worden wäre. Doch das war von den karrierebewussten Bewegungsmanager*innen von IL und Co und den zuständigen „Expert*innen“ nie gewollt.“

Über den zentralen Fehler der MVE-Kampagne

Nun ist es aber gemeinhin so, dass vor der Form der Inhalt gesetzt ist, der der Form Spezifik und Konturen verleiht, welche im politischen Prozess dialektisch auf den Inhalt zurückwirken. Wo allerdings ein Inhalt nur solange als ein Inhalt gilt, wie er mit dem individuellen Interesse übereinstimmt – so zumindest bei der sozialen Figur der bürgerlichen Monade – kommt die kollektive Erarbeitung des politischen Inhalts einer Kampagne auf zuvor beschlossenen, gemeinsamen politischen Grundlagen als zentrale Aufgabe gar nicht in den Sinn.

Meines Erachtens wird das sachnahe Verständnis des dialektischen Zusammenhangs von Form und Inhalt die Schlüsselrolle bei der Aufarbeitung der MVE-Kampagne bilden, und zwar gerade dann, wenn es um die Rekonstruktion einer außerparlamentarischen und sozialemanzipatorischen Bewegung gegen Wohnungsnot und Mietpreistreiberei geht. Oder anders ausgedrückt: Von transformativen Zielen geprägte soziale Kämpfe kommen an dem richtigen Handling des dialektischen Dreischritts von Kämpfen-Untersuchen-Organisieren nicht vorbei.

Abgesehen von dem überlebten maoistischen Volksbegriff und einem 1920er-Jahre-Parteikonzept liefert in dieser Ausgabe die Bethanienbroschüre ein anschauliches Lehrbeispiel dafür, wie die drei Elemente Kämpfen-Untersuchen-Organisieren miteinander verbunden und angewandt wurden. Ausgangspunkt der Kampagne „Für ein Kinderpoliklinik ins Bethanien“ bildete eine Untersuchung über die mangelhafte Krankenversorgung. Dies war keine akademische Schreibtischarbeit, sondern stützte sich vor allem auf die Erfahrungen aus vorherigen Stadtteilkämpfen. Ihre Auswertung war das kollektive Produkt der Aktivist*innen dieser Kämpfe. Damit wurde von ihnen die Voraussetzung geschaffen, die zentralen Forderungen programmatisch-inhaltlich abzusichern und den Kampf dafür aufzunehmen.

Auf den ersten Blick erscheint die Bethanienkampagne als reine Einpunkt-Sammelbewegung wie die MVE-Kampagne auch. Doch der qualitative Unterschied zeigt sich allein schon am sozialistischen Grundkonsens der aus verschiedenen Organisationen und Gruppen stammenden Bethanien-Aktivist*innen. Weder diesen noch einen anderen politisch-transformativen Grundkonsens gab es bei der MVE-Kampagne und bei den davor gelaufenen Volksbegehren (Tempelhofer Feld, Wasserverträge usw.).

Um überhaupt (wieder) auf dem Feld der Wohnungspolitik politisch kohärent intervenieren zu können und dabei eine Bündnisfähigkeit zu entwickeln, ohne in die neoliberalistische Mitmachfalle zu tappen, werden die Stadtteilaktivist*innen heute nicht umhinkommen, in einem kollektiven Diskurs einen systemtransformativen Konsens ihrer Wohnungspolitik programmatisch zu formulieren. Sollte jedoch im Aufarbeitungsdiskurs wohlfeile Meinungsmache à la Paul&Paula weiterhin den Mainstream anstelle von Analysearbeit bilden, dann sehe ich schwarz für eine antikapitalistische Wohnungspolitik, die ihre ökonomischen Leitplanken aus dem Klasseninteresse des Proletariats ableitet: Expropriation der Expropriateure.

Und – diese Analysekompetenz wird es ohne theoretische Mühen (Untersuchung, Schulung, Bildung, Arbeit am Begriff) nicht geben!

An Stelle eines Nachworts:

Die Städte und Gemeinden suchen händeringend nach Unterkünften für Flüchtlinge. Und weil ungewöhnliche Zeiten ungewöhnliche Maßnahmen erfordern, hatten findige Beamte in Berlin eine Idee: Das Gesetz besagt, dass der Staat Gebäude beschlagnahmen kann, wenn Sicherheit und Ordnung gefährdet sind..Beschlagnahmt wurde ein zehnstöckiges früheres Bankgebäude im Stadtteil Wilmersdorf, formal war es Teil der Konkursmasse der Hypo Real Estate. In Kürze soll es die erste Anlaufstelle für Flüchtlinge in der Stadt sein, die Erstaufnahmestelle.“ (Deutschlandfunk vom 10.9.2015)

„Die Registrierung der Flüchtlinge erfolgt in einer neuen, sogenannten „Bearbeitungsstraße“ in der Moabiter Kruppstraße. Dort erhalten die Angekommenen Papiere und Krankenscheine. Wie schon zuvor, wollen sich einige gar nicht in Berlin registrieren lassen, weil sie zu Verwandten beispielsweise in Hamburg oder Schweden weiterreisen wollen. Die meisten werden aber voraussichtlich hierbleiben. Um sie unterzubringen, wollen die Grünen in der BVV Friedrichshain-Kreuzberg das Bezirksamt auffordern zu prüfen, ob auch leerstehende Privatwohnungen beschlagnahmt werden können, um sie als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Konkret haben die Grünen das Areal Riehmers Hofgarten im Auge. Dort stünden viele Wohnungen seit Jahren aus Spekulationsgründen leer, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende in der BVV, Paula Riester, am Sonntag. „Wir brauchen mehr Wohnraum für Flüchtlinge“, sagte Riester. „Und es ist besser, sie in Wohnungen als in Turnhallen unterzubringen.“ Rechtlich sieht sie kein Problem. Das Land sei gesetzlich verpflichtet, Obdachlosigkeit zu verhindern. Ob der Zustand der Wohnungen in Riehmers Hofgarten eine Belegung mit Flüchtlingen zulässt, müsse das Bezirksamt allerdings erst prüfen. Die Beschlagnahme von Privatwohnungen hatte vergangene Woche auch die Linken-Politikerin Heidi Knake-Werner in der Berliner Zeitung gefordert.“ (Berliner Zeitung vom 21.9.2015)

Zur Debatte:

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Druck wirkt, aber etwas fehlt – Eine erste Stellungnahme zum Mietengesetz der SPD

Dieser Artikel ist eine Kopie eines Beitrags vom 21.08.2015 der Stadt-AG der Interventionistischen Linken im Original ist er unter http://www.interventionistische-linke.org/ zu finden.

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Glatteis oder Stadtidylle? (Bild: wikimedia.commons)

Die Ereignisse überschlagen sich: Im Mai hieß es, die Forderungen des Berliner Mietenvolksentscheid würden nicht verhandelt. Den ganzen Sommer über galten Sondierungen zwischen Senat, SPD und Mietenvolksentscheid-Initiative als unverbindliche „Gespräche“, doch am 19. August wurde dann ein „Kompromiss“ verkündet. Die SPD legte ein eigenes Mietengesetz vor, dass den Volksentscheid ersetzen soll, und sogar die CDU twittert Zustimmung. Am liebsten hätte der Senat, dass der Volksentscheid nun abgesagt wird. Die beteiligten Gruppen und Einzelpersonen müssen jetzt entscheiden, wie es weitergeht. Während Forderungen nach Sozialwohngeld und öffentlichem Wohnungsbau übernommen wurden, gibt es im SPD-Entwurf weder Demokratisierung noch reale Mitbestimmung für Mieterinnen und Mieter. Der Staat, so das Signal, behält die volle Kontrolle über die Immobiliengeschäfte des Landes.

Die Interventionistische Linke Berlin ist von Anfang an am Mietenvolksentscheid beteiligt und hat sich dort, nicht immer erfolgreich, für eine Kontrolle der Wohnungsunternehmen vor allem durch Mieterinnen und Mieter und die Angestellten der Unternehmen eingesetzt.

Sozialwohngeld und Wohnungsbau – Zugeständnisse im Gesetzesentwurf der SPD

Durch Äußerungen von Senatspolitikern wurden am 19. August Grundlinien des offiziell noch vertraulichen Mietengesetzes öffentlich, am selben Tag gab es öffentliche Pressekonferenzen dazu. Das Gesetz übernimmt die Forderung der Initiative Mietenvolksentscheid nach Einführung eines Sozialwohngeld für den alten sozialen Wohnungsbau, wo durch alte Knebelverträge jährliche Mieterhöhungen möglich sind – denn die geförderten Wohnungen sind Privatbesitz, obwohl sie mit öffentlichen Geldern errichtet wurden. „Mit dieser öffentlichen Subvention werden die Nettokaltmieten in Sozial- und Kommunalwohnungen auf 30 Prozent des Nettoeinkommens der Mieter begrenzt. Diese Subjektförderung kommt auch Mietern von Wohnungen zugute, deren Anschlussförderung gestrichen worden ist“ berichtet der Tagesspiegel. Dies käme Initiativen wie „Kotti und Co“ entgegen, die sich gegen die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern aus Sozialwohnungen des alten sozialen Wohnungsbau einsetzen. Wie hoch das neue Wohngeld ist, wie viele Menschen profitieren, wie bürokratisch und gegebenenfalls ausschließend das Antragsverfahren ist, bleibt im Moment noch unklar.
Zukunftsweisender als die Mietzuschüsse, die Fehler des alten sozialen Wohnungsbaus und seiner korruptionsanfälligen Staatszahlungen für private Bauherren abmildern, ist die Forderung nach einem neuen landeseigenen Wohnungsbau. Die Initiative forderte dazu die Umwandlung aller sechs landeseigenen Wohnungsgesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts – eine Rechtsform ohne Gewinnzwang und mit Gemeinwohlorientierung. Diesen Anstalten sollten nicht nur alle Mieteinnahmen ihrer Bestände, sondern auch eine ganze Reihe von Bundesfördermitteln aus dem Landeshaushalt zum Bau und Ankauf neuer Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel wären per Gesetz permanent gebunden – eine Zweckentfremdung für Haushaltslöcher sollte verhindert werden. Im Entwurf versprochen ist nun genau die Einrichtung eines solchen Fonds zum Wohnungsbau. Dies bedeutet einen Kurswechsel in der Wohnungspolitik: statt Privatisierungen kauft und baut Berlin Wohnungen, die dauerhaft in öffentlichem Besitz bleiben. Die Nettokaltmieten in diesen landeseigenen Wohnungen sollen für Geringverdienende auf Antrag auf 30% des Haushaltseinkommens begrenzt werden; insgesamt sollen die Mietsteigerungen sich in Grenzen halten. Im kommunalen Wohnungsbau werden Zwangsräumungen nicht verboten, aber erschwert, im drohenden Räumungsfall muss eine Ersatzwohnung angeboten werden. Für Wohnungssuchende soll ein fehlender Bonitätsnachweis (Schufa-Auskunft) nicht mehr der „einzige“ Grund für eine Ablehnung sein – ob das im Einzelfall die tatsächliche Ablehnung verhindert, scheint jedoch fraglich. Inwieweit diese und andere Ankündigungen halten, was sie versprechen, muss überprüft werden, wenn der Gesetzesentwurf im Wortlaut veröffentlicht ist.

Mieterräte ohne Mandat

Nicht umgesetzt wird im Entwurf der SPD die Forderung nach einer öffentlich-rechtlichen Form der Wohnungsgesellschaften – sie bleiben GmbH´s und Aktiengesellschaften, lediglich eine Dachorganisation soll als „Anstalt öffentlichen Rechts“ eingerichtet werden.
Ein weitergehendes Problem ist die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter – es gibt zwar neue „Mieterräte“, aber diese haben nur das Recht auf Information und Stellungnahme. Kein Vetorecht, keine Mitbestimmung. Zwar dürfen die neuen Räte laut Tagesspiegel „jeweils zwei Vertreter (einer als Gast) in die Kontrollgremien der Unternehmen schicken“ – aber damit haben die Mieterinnen und Mieter nur eine einzige Stimme in den Aufsichtsräten der öffentlichen Wohnungsbauunternehmen. Selbst wenn diese Person zusammen mit dem „Gast“ konsequent die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner vertritt, hat sie in ihrer Minderheitenrolle keine Chance, die Geschäfte der Unternehmen real zu beeinflussen. Die Mitgestaltung beschränkt sich faktisch auf ein Informationsrecht – das schafft unter günstigen Umständen Transparenz gegen Skandale, aber auch dies nur wenn Vertretung und „Gast“ sich nicht vereinnahmen lassen. Eine ernstzunehmende Mitbestimmung oder gar Demokratisierung ist dies nicht, eher im Gegenteil: die abhängige Rolle der Mieterinnen und Mieter wird festgeschrieben.

Verstaatlichung statt Vergesellschaftung

Die Essenz des SPD Entwurfes besteht also aus der Kombination von  sozialen Zugeständnissen, aber einer Absage an jede Demokratisierung. Der Mietenvolksentscheid hat – zumindest im Entwurf – erreicht, was vor einem Jahr unmöglich schien: eine Notbremse gegen Vertreibung im alten sozialen Wohnungsbau und den Neuaufbau eines neuen, öffentlichen und sozialen Wohnungsbestandes. Vorausgesetzt, der Entwurf hält was er verspricht, wird ein solches Programm das Gesicht Berlins verändern.
Doch der Preis für diesen Kurswechsel ist hoch: die Hoffnung, die mit dem Mietenvolksentscheid in eine neue Stufe gestartete soziale Bewegung der Mieterinnen und Mieter könne dauerhaften Einfluss auf die Wohnungspolitik der Stadt nehmen, wird mit dem SPD-Entwurf aufgegeben. Er ist eine Verstaatlichung und eben keine Vergesellschaftung: alle Unternehmen bleiben in Kontrolle der Senatsbürokratie, Mieterinnen haben sozialen Schutz und Informationsrecht, aber keinen Einfluss auf die Geschäfte. Es fehlt damit die Möglichkeit, den berühmten Berliner Baufilz durch reale Kontrolle von unten im Zaum zu halten.
Diese Kombination aus sozialem Zugeständnis bei voller staatlicher Kontrolle, ohne Eingriffe in den Privaten Immobilienmarkt liegt in der Logik eines Staates, der das Privateigentum sichert und den Einfluss sozialer Bewegungen auf Eigentumsverhältnise um jeden Preis beschränken will. In Form von Staatseigentum, im SPD-Entwurf sogar in privater Rechtsform, sind öffentliche Wohnungsbestände als Korrektiv in einem versagenden Markt machbar. Mit-Bestimmung, geschweige denn ein Infragestellen des Eigentumsprivilegs soll auf jeden Fall verhindert werden. Dies sichert gleichzeitig das Monopol von Parteien und Senatsbürokratie über das politische Feld.

Wie weiter? Alle Macht den Räten!

Erste Priorität muss sein, dass der SPD-Entwurf nicht vorschnell hingenommen, sondern mit allen Aktiven breiter diskutiert wird. Dies zeichnet sich gerade ab; bisher gibt es keine ausdrückliche Erklärung zur Annahme durch das Bündnis. Vielmehr soll ausgiebig auch zusammen mit anderen Initiativen geprüft werden, wie weit der Entwurf wirklich geht und welche Hintertüren er offen hält. Dennoch setzt die Presse Fakten, indem der Entwurf bereits jetzt als „Kompromiss“ dargestellt wird. Diese Darstellung kommt nicht von ungefähr, denn statt der angekündigten tiefergehenden „Gespräche“ wurde in den letzten Tagen mit der SPD über Inhalte verhandelt, was zur stillen Aufgabe von Forderungen führte. Eine Gefahr, vor der wir in unserer letzten Erklärung warnten.
Einerseits setzte unser Mietenbündnis die SPD mit dem Volksentscheid massiv unter Druck, da sie Angst vor einem Mietenvolksentscheid während des Wahlkampfes 2016 hatte – Andererseits setzte die SPD alles daran, auch auf das Bündnis Druck aufzubauen. Den Hebel dafür lieferte eine Kombination aus Gesetzen und Rechtssprechung. Diese machten die Regelungen zu Anstalten öffentlichen Rechts im ursprünglichen Gesetz der Initiative gerichtlich angreifbar. Eine nachdrückliche Korrektur wurde gleichzeitig verboten. Die angreifbare Regelung in Kombination mit dem Korrekturverbot machten die Drohung, den Volksentscheid vor dem Landesverfassungsgericht scheitern zu lassen, plötzlich plausibel.

Es ist in dieser Situation unbedingt notwendig, den Volksentscheid aufrechtzuerhalten als Druckmittel – sobald er abgesagt wird, gibt es keine Garantie mehr, dass überhaupt irgendetwas umgesetzt wird. Mit diesem Druckmittel in der Hinterhand muss die Debatte um den SPD-Entwurf schnell in die Offensive gehen.
Kernforderung muss sein: Die vorgesehenen „Mieterräte“ brauchen mehr Rechte. Ein Gast und eine Stimme in den Verwaltungsräten der Wohnungsbaugesellschaften sind nicht genug. Nur, wenn die Mieterinnen und Mieter eine echte Selbstverwaltung erhalten, können die staatlichen Wohnungsgesellschaften von ihren Nutzerinnen und Nutzern auch kontrolliert werden. Daran hängt auch Umsetzung der sozialen Ziele des Gesetzes: ohne Druck durch starke Räte von Mieterinnen und Mietern gibt es keine Kontrolle, ob die Vorgaben zur Vermeidung von Zwangsräumungen und zur Mietreduktion für Geringverdienende auch umgesetzt werden.
Den Mietenwahnsinn verursacht durch die Politik der SPD, die das Stadtressort seit 1999 leitet, wird der jetzige Gesetzesentwurf der Sozialdemokraten nicht stoppen. Hier darf auch in Zukunft kein falsches Vertrauen entstehen, Mediaspree sitzt da noch tief in den Knochen, es heißt also: weiter kämpfen!

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