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Wie weiter nach #holmbleibt? – Beitrag der Interventionistischen Linken

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Wir veröffentlichen hier einen Text der Stadt-AG der Interventionistischen Linken, der gleichzeitig in diesem Blog und auf http://interventionistische-linke.org/ einen Beitrag zu Debatte #holmbleibt und zum Stand der Mieter*innenbewegung bildet.

Aufgaben für eine stadtpolitische Bewegung

Außerparlamentarische Linke dürfen von einer Regierung nie zu viel erwarten. Regieren bleibt Institution,  auch wenn sie sich „Regieren in Bewegung“ (Die Linke) als Motto gibt und in der Berliner Stadtregierung jemanden wie Andrej Holm als Staatsekretär ernennt. Doch größere Veränderungen werden fast immer durch Bewegungen erkämpft, ohne soziale Bewegungen dominieren die Zwänge der Institutionen, Verwaltungsvorschriften, Apparate und Lobbygruppen, die allesamt nicht auf sozialen Wandel, sondern auf Herrschaftsstabilisierung ausgerichtet sind.

Stärken und Schwächen der stadtpolitischen Bewegung

Das sieht man auch im Berliner Koalitionsvertrag von rot-rot-grün, der sowohl die Stärken als auch die Schwächen der stadtpolitischen Kämpfe der letzten Jahre offenbart. Progressive Momente lassen sich allesamt auf eine der vielen Initiativen zurückführen.
Es ist ein Erfolg, dass Inhalte wie die Unterstützung von selbstverwalteten, kommunalen Modellprojekten, der Neubau kommunaler Wohnungen oder die Ablösung der Unterbringung in echte Wohnungen für Geflüchtete im Koalitionsvertrag auftauchen. Der stadtpolitische Diskurs hat sich verschoben, weg von der Marktorientierung hin zur sozialen Aufgabe – auch wenn eine echte Selbstverpflichtung in fast allen Absichtserklärungen des Koalitionsvertrages fehlt.

Sieht man die außerparlamentarische Bewegung aber als Motor dieser Veränderungen, dann wird die Schwäche der stadtpolitischen Bewegung genauso deutlich. Denn ein Ziel und eine Strategie, die über diese Einzelforderungen und Maßnahmen hinausgeht, existiert weder im Berliner Koalitionsvertrag noch als Vision der stadtpolitischen Bewegungen. Der Mietenvolksentscheid Berlin konnte 2015  zwar erstmals strukturellen mietenpolitischen Forderungen Schwung, Schlagkraft und Focus geben – seine Abwicklung durch ein Abfanggesetz hat jedoch ein Vakuum hinterlassen. Danach ist es den stadtpolitischen Initiativen und Organisationen nicht mehr gelungen, Forderungen auf gleicher Ebene mit Druck in die Öffentlichkeit zu tragen.

Solche über Einzelkämpfe hinausgehenden Forderungen zu formulieren, zu diskutieren und mit vielen anderen dafür zu streiten, sehen wir in der IL Berlin, auch als unsere Aufgabe. Gerade jetzt unter einer rot-rot-grünen Regierung, die sich bewegungsnah gibt, auf Druck von unten zumindest reagiert – aber keine eigenen Visionen formuliert. Eine solche Vision muss aus der Bewegung kommen, bei ihrer Formulierung können wir auf viel Vorarbeit zurück greifen, von Arbeitsgruppen im Mietenvolksentscheid, bei ‚Berlin für Alle‘ und auch von ehemaligen und heutigen Mitgliedern der ‚Initiative neuer kommunaler Wohnungsbau‘.
Wir finden ein außerparlamentarisches Aufbegehren bei dieser Regierungskonstellation besonders wichtig. Zum einen müssen gerade Grüne und Die Linke jetzt liefern, was sie in Wahlkampf und Koalitionsvertrag versprochen haben. Das eröffnet Räume für Veränderung. Zum anderen kann rot-rot-grün zu einer Gefahr werden, wenn als Opposition nur noch Rechtsparteien von FDP bis AfD aus dem Parlament wahrnehmbar sind.  Denn selbst bei kompletter Umsetzung des Koalitionsvertrags wird sich die Wohnungskrise verschärfen. Denn der Private Wohnungsmarkt bleibt unreguliert, 55.000 neu versprochene Kommunalen Wohnungen können die Krise nicht lösen, sondern nur abfedern. Dieses absehbare Scheitern darf jedoch nicht von Rechts vereinnahmt werden, sondern muss von Links für weiter treibende Forderungen genutzt werden

Die Ernennung von Andrej Holm zum Staatssekretär

Während wir noch über solche Forderungen nachdachten, platzte die Nachricht über die Ernennung Andrej Holms als Staatssekretär für Wohnen ins Plenum. Dies löste bei vielen von uns erstmal Sprachlosigkeit und Skepsis aus. Wir hätten ihn gern weiterhin als Teil der Außerparlamentarischen Opposition dabei gehabt. Doch er hatte sich nun anders entschieden und war in die Regierung gewechselt. Wir waren uns sicher, dass Holm versuchen würde, alles für eine soziale Stadtpolitik zu tun, waren uns aber der Grenzen bewusst. So schrieben wir in einem noch nicht veröffentlichten Beitrag für die Zeitschrift ‚LuXemburg‘:  „auch ohne die Auseinandersetzung um seine Vergangenheit [hätte Holm es] schwer genug gehabt, minimale Reformen gegen die verkrusteten Strukturen des Berliner Filz durchzusetzen. Der Machtblock aus Immobilienkapital und jahrzehntelang SPD-geführtem Wohn- und Bauressort, sitzt nach wie vor fest im Sattel“.
Hinzu kommt, dass er auf Kompromisse angewiesen wäre und es gibt nicht nur „vorgeschützte Sachzwänge in der Politik, sondern ganz reale. Wie begrenzte Finanzen oder eine unwillige Verwaltung“ (so Nicolas Šustr im Neuen Deutschland).

#holmbleibt

Doch trotz aller Skepsis war es für uns wichtig, während der Angriffe auf Andrej Holm auf seiner Seite zu intervenieren. Die Angriffe auf ihn waren ebenso Angriffe auf den erklärten Politikwechsel – die Hoffnung auf eine bevölkerungsnahe Miet- und Wohnraumpolitik sollte gar nicht erst entstehen. Offiziell ging es jedoch nicht um die Wohnungspolitik: Andrej Holm war in Ausbildung bei der Stasi gewesen und damit Teil Des DDR-Repressionsapparats. Wir als IL begrüßen eine echte Auseinandersetzung mit der DDR und ihrer autoritären Entwicklung. Der gesellschaftlichen Linken stünde es gut zu Gesicht, diese Auseinandersetzung ernsthaft zu suchen, die verkrampfte Mischung aus Ostalgie und Beschweigen wie sie in der Tageszeitung Junge Welt und bei anderen, immer noch der Orthodoxie verpflichteten Gruppen vorgeführt wird, ist ein Hindernis für linke Aufbrüche. Doch in der Auseinandersetzung um Holm war der Umgang mit Vergangenheit nur vorgeschoben. Dies zeigt schon der Fall Schabowski, der der dritthöchste Vorgesetzte von Andrej Holm war und später zum Wahlkampfgehilfen der CDU wurde. Dafür benötigte es nur eine opportunistische und kaum glaubwürdige 180° Wende: Wie er vorher die Gegner der DDR verteufelt hatte, verteufele er nun die DDR selbst und setze sie mit allen möglichen linken Alternativen gleich (Vgl. dazu das Statement der Robert-Havemann-Gesellschaft als .pdf).

Jede  Opposition versucht natürlich, Verfehlungen von Angehörigen der Regierung für sich zu nutzen. Doch im Falle Andrej Holm ging es nicht nur um einen Angriff auf die „Glaubwürdigkeit“ der Regierung, sondern darum einer Person und einer Politik zu schaden, die der „Hausbesetzerszene näher [steht] als einem Investor“ – so Sebastian Czaja, Fraktionsvorsitzender der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus. FDP, CDU, AfD stehen jedoch den Investoren nicht nur näher als Hausbesetzer*innen, sondern auch näher als den Mieter*innen.

Dies zeigen ihre Programme und ihre Politik überall dort, wo sie regieren oder regiert haben. Dass Sebastian Czaja zusätzlich Mitbegründer der ‚Liberalen Immobilienrunde‘ ist und der wohnungspolitische Sprecher der CDU Fraktion Matthias Brauner für den Bereich Wohnungswirtschaft bei der WL Bank zuständig ist, veranschaulicht dies.
Doch auch die SPD ist da nicht besser und nimmt gerne Spenden in Höhe von Zehntausenden Euro vom Baulöwen Groth und erlässt auch gerne Mal die Pflicht zum Wohnungsbau bei ihnen nahe stehenden Investoren. Diese Handlungen vom damaligen Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel (SPD) haben es kaum zum Skandal gebracht, das spricht Bände. So ist es dann auch nicht überraschend, dass der erste SPD Abgeordnete der Holms Rücktritt forderte, Sven Kohlmeier, als Anwalt Beratung für Immobilieninvestments anbietet.

Geschichtspolitik als Instrument

Einer echten Aufarbeitung von Geschichte, Diskussionen zu Erinnerungspolitik und Verantwortung wurde mit dieser interessengeleiteten Kampagne gegen Holm ein Bärendienst erwiesen. An der ein oder anderen Stelle haben wir auch gedacht: „Oh Andrej, dass kann man jetzt aber auch in den falschen Hals bekommen“.

Doch letztendlich war der vermeintliche Stein des Anstoßes nur der, dass jemand der in der Ausbildung bei der Stasi war und dies 2007 öffentlich gemacht hat, seine Ausbildung erst als Vorbereitung für eine hauptamtliche Tätigkeit gesehen hat. Er hat also die Einschätzung nicht nach den formalen Kriterien der Staatssicherheit selbst getroffen, sondern auf Grund seiner realen Tätigkeit (Ähnliches gilt für den Vorwurf, den Wehrdienst nicht beim Wachregiment ‚Feliks Dzierzynski‘ abgeleistet zu haben. Auch hier geht es nicht um den Ort und Tätigkeit selbst, sondern um die formale Dienststelle). Zur anfänglichen Unterschätzung der Debatte hat sicher auch, beigetragen, dass viele DDR-Oppositionelle Andrej Holm sagten, dass seine Tätigkeit im Vergleich mit anderen wirklich unwichtig sei.

Doch wie kritisch man Holms Antworten auf seine Kritiker*innen auch sehen mag – deutlich wurde auch: wo es nur ging, wurde sein Wort verdreht und jeder Fehler bis aufs letzte ausgeschlachtet. Rüber kommen sollte: Andrej Holm würde sich nicht daran erinnern, bei der Stasi angestellt zu sein, er sei unglaubwürdig, nehme Opfer der DDR nicht ernst und so weiter. Die Maßstäbe, die angelegt wurden, sind unerfüllbar für jeden, der sich ernsthaft mit seiner eigenen Vergangenheit auseinandersetzen will. Eine ehrliche, öffentliche Auseinandersetzung um Geschichte und eigene Verantwortung jenseits von Floskeln und auswendig gelernten Pressestatements wird es in naher Zukunft  nicht mehr geben.

Mit dem erzwungenen Rücktritt Andrej Holms als Staatssekretär und seiner Entlassung von der Humboldt Universität hat sich letztendlich die investorennahe Fraktion in Regierung und Abgeordnetenhaus durchgesetzt. Für sie ist Geschichtspolitik nur ein Mittel des Machtkampfes. Dieser Sieg ist zwar keine Niederlage der stadtpolitischen Bewegung, sondern für die ‚Die Linke‘, aber dennoch ein Problem für uns. Denn er schwächt im Regierungs- und Verwaltungsapparat genau diejenigen, die für Bewegungsforderungen empfänglich sind. Machen wir uns nichts vor: ohne solche Empfänglichkeit sind unsere Kämpfe massiv erschwert.Darum waren die Proteste gegen Andrej Holms Entlassung von Studierenden und stadtpolitischen Initiativen notwendig, um dem Immobilienkapital zu zeigen, dass wir ihren Angriff auf unsere Interessen nicht so einfach hinnehmen werden.

Vergesellschaftung von Wohnraum oder wie weiter mit rot-rot-grün?

Darum haben wir uns beim großen Treffen von Studierenden und stadtpolitischen Aktiven im besetzen ‚Institut für Sozialwissenschaften‘ für eine gemeinsame Demonstration stark gemacht. Gemeinsam protestierten wir gegen Holms Entlassung und für unsere Forderungen als stadtpolitische Bewegung. Denn die Fraktion innerhalb der Regierung, die gegen den Verwaltungsapparat eine Wende in der Wohnungspolitik durchsetzen will, ist nun auf einen Sieg angewiesen und kann es sich nicht leisten, Kritik von Mieter*innen zu ignorieren.

Die Geschwindigkeit, mit der auf die dem Koalitionsvertrag widersprechenden 21.000 Mieterhöhungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen zur Jahreswende 2016/2017 reagiert wurde, verdeutlicht das. Die Mieterhöhungswelle war mit nur einer Presserklärung sofort prominent in den Medien, der Senat in Erklärungsnot. Gleichzeitig zeigt diese Affäre, dass die Vorstände der Landeseigenen Wohnungsgesellschaften die Wohnungspolitik von Rot-Rot-Grün aktiv sabotieren. Es kann in solchen Konflikten nicht unser Interesse sein, schadenfroh am Rande zu stehen und das ganze als Beweis für die Unmöglichkeit von Reformen im Kapitalismus zu nehmen. Wir müssen Partei ergreifen für die Mieter*innen und haben ein Interesse daran, dass der Senat seine Wohnungsunternehmen bändigt und zu sozialer Mietenpolitik zwingt.Während in den Landeseigenen Unternehmen der Kampf um eine neue Politik noch tobt, fehlen auf dem Privaten Wohnungsmarkt die Instrumente, um einzugreifen. Die Zwangsräumungen gehen weiter, in der  Kreuzberger Otto-Suhr-Siedlung sollen wie an vielen anderen Orten auch, über energetische Modernisierungen die Mieter*innen vertrieben werden. Die dahinter stehende Deutsche Wohnen AG lässt ihr Mieter*innen überall in Berlin frieren, in der Lausitzer Straße kämpfen kleine Selbstständige um ihre Gewerberäume und in ganz Berlin steigen die Angebotsmieten wie nie zuvor.

Als stadtpolitisch aktive Initiativen, Organisationen und Einzelpersonen müssen wir darum kämpfen, dem endlich einen Riegel vorzuschieben. Wo Rot-Rot-Grün bisher den privaten Wohnungsmarkt nicht antastet, wollen wir den privaten Markt, an dem möglichst hohe Gewinne das einzige Ziel sind, bekämpfen und durch öffentliche, gemeinnützige und selbstverwaltete Wohnungswirtschaft ersetzen. Doch für solch eine „Re-Kommunalisierung plus“ braucht es durchdachte Strukturen. Es reicht nicht, einfach nur „dagegen“ zu sein, sondern positive sozialistische Konzepte sind gefragt, um die Abschaffung des privaten Wohnungsmarktes denkbar und kampagnenfähig zu machen.
Eine Möglichkeit wäre die Einführung einer echten Wohnungsgemeinnützigkeit auf Bundesebene. Gleichzeitig müssen die Gewinnmöglichkeiten auf dem Wohnungsmarkt beseitigt werden – Spekulation auf Wohnraum muss unrentabel werden. Mit einer Erhöhung der Grunderwerbssteuer, Steuern auf Luxuswohnungen und Immobiliengewinne. Nur mit dieser „Verwertungsbremse“ kommen wir der Vergesellschaftung von Wohnraum bereits vor der Enteignung einen Schritt näher.

Für uns als stadtpolitisch Bewegte bedeutet die jetzige Situationen folgendes:

  • Wir müssen unsere konkreten Kämpfe an den Orten der Verdrängung weiter führen. Nur so schaffen wir nachhaltige und ermächtigende Organisierung.
  • Wir müssen auf einer allgemeineren Ebene Forderungen und Visionen entwickeln, die nicht einfach eine Summe unserer konkreten Anliegen und Abwehrkämpfe sind, sondern diese Kämpfe perspektivisch irgendwann überflüssig werden lassen. Dies geht nur mit einem konkreten Programm für eine nicht-kapitalistische Wohnraumversorgung.
  • Um in der Offensive zu bleiben, müssen wir bis dahin alle sinnvollen Reformschritte gegen das Immobilienkapital verteidigen – ohne  uns von Senat und Parteien einspannen zu lassen. Eine „Friedenspflicht“ kann es für uns nicht geben. Stattdessen müssen wir den Rot-Rot-Grünen Senat wo es nur geht, öffentlich unter Druck setzen, ihn an seine Versprechen erinnern und mit weitertreibenden Forderungen konfrontieren. Nur so erreichen wir, dass das gemütliche Funktionieren im Apparat immer wieder aufgebrochen wird. Und nur so entstehen Räume für eine ganz andere Stadtpolitik.

Der Teilerfolg in der Causa Holm zeigt, dass solcher Druck Erfolge bringt: Noch während dieser Text entstand, wurde Holms Kündigung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt Universität zurückgenommen. Für die stadtpolitische Bewegung ist das ein Sieg, ebenso wie für die Studierenden der HU. Die Besetzung des Sozialwissenschaftlichen Instituts, getragen von Studierenden und stadtpolitischen Initiativen, hat gezeigt dass Holms Entlassung den Forderungen nach einer anderen Wohnungspolitik nicht die Spitze gebrochen hat. In der Synthese aus Studi & Stadtprotest wurde sichtbar – die Wohnungswende ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen, welches von verschiedenen Gesellschaftlichen Gruppen solidarisch getragen wird. Wir müssen diesen Schwung nutzen, unsere Forderungen systematisieren und klar machen, wie eine Stadt ohne Immobilienkapital aussehen kann.

Lasst uns zusammen dafür kämpfen!

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Der Mietenvolksentscheid: Druck wirkt! Der Kampf geht weiter

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Dieser Beitrag ist ein Beitrag der Initiative Mietenvolksentscheid und wurde erstveröffentlicht auf der Seite https://mietenvolksentscheidberlin.de/.

Liebe 50.000 Unterstützer*innen, liebe Berliner Stadtgesellschaft,

Am 12. November wird im Abgeordnetenhaus über das neue Wohnraumversorgungsgesetz abgestimmt, welches die SPD als Antwort auf unseren Mietenvolksentscheid verfasst hat. Nach einigen Wochen der Auswertung und Diskussionen wollen wir nun Bilanz ziehen und unsere Einschätzung dazu abgeben.

Das Gesetz, das der Senat nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt hat, verdeutlicht eines sehr klar: der politische Druck der Berliner Stadtgesellschaft hat gewirkt! Nur durch den Druck jahrelanger stadtpolitischer Kämpfe und letztendlich der knapp 50.000 Unterschriften hat sich im Senat etwas bewegt. Nur dadurch hat die SPD die Forderungen unserer Initiative zum Mietenvolksentscheid teilweise aufgegriffen und in Gesetzesform gebracht. Und nur dadurch hat sich die CDU dazu bewegen lassen, diesen Schritt mitzugehen. Die vielen Unterstützer*innen, welche sich eine einseitige Wohnungspolitik für Investor*innen nicht länger gefallen lassen wollen, konnte der Senat nicht mehr ignorieren.

Die beschränkten Mittel unseres Volksentscheids

Im Unterschied zum Berliner Senat waren unsere gesetzlichen Möglichkeiten, mit dem Volksentscheid umfassend in die Wohnungspolitik einzugreifen, von vornherein sehr eingeschränkt. Um die Verdrängung und steigenden Mieten in Berlin zu stoppen, sind vielfältige Maßnahmen nötig, wie zum Beispiel eine Korrektur der unsozialen Förderlogik des Kostenmietsystems, oder das Verbot der Zweckentfremdung von Miet- und Ferienwohnungen. Durch das sogenannte Kopplungsverbot (verschiedene Regelungsgegenstände dürfen in einem Volksentscheid nicht gemeinsam zur Abstimmung gestellt werden) war es uns jedoch unmöglich, diese vielfältigen Maßnahmen in einem Volksbegehren zusammen zu fassen. Für Mehrheitsbeschlüsse im Abgeordnetenhaus gelten diese Einschränkungen nicht. Damit könnten viel umfassendere Mittel eingesetzt werden, um eine wirklich soziale Wohnungspolitik in Berlin zu erreichen. Hätte die Regierungsmehrheit die Probleme der Stadt wirklich verstanden und wäre sie willens diese anzugehen, dann hätte sie längst umgesetzt, was für eine soziale Lösung der Berliner Wohnungsfrage notwendig wäre:

  • Verdrängung durch Modernisierung verhindern
  • Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentums- und Ferienwohnung beschränken
  • Erweiterung des kommunalen sozialen Wohnungsbau um wirklich bezahlbaren Wohnraum für deutlich unter 6,50€/m² zu schaffen
  • Grundlegende Änderung des absurden Kostenmietensystems im Sozialwohnungsbestand
  • Bei Erteilung von Baugenehmigung die privaten Bauherren stärker in die soziale und ökologische Verantwortung für die Stadt zu ziehen

Ein erster Schritt in die richtige Richtung

Da dies mit unserem Mietenvolksentscheid nicht einfach umgesetzt werden konnte, war immer klar, dass das Volksbegehren nur ein erster Schritt sein kann. Mit diesem Schritt haben wir viel bewegt. Die SPD hatte seit der Jahrtausendwende den Anspruch auf eine soziale Gestaltung des Wohnungsmarktes aufgegeben. Sie sah sich aber durch unsere Initiative gezwungen, eine sozialere Ausrichtung der Wohnraumversorgung durch die landeseigenen Unternehmen mit einem eigenen Gesetz auf den Weg zu bringen.

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Druck wirkt, aber etwas fehlt – Eine erste Stellungnahme zum Mietengesetz der SPD

Dieser Artikel ist eine Kopie eines Beitrags vom 21.08.2015 der Stadt-AG der Interventionistischen Linken im Original ist er unter http://www.interventionistische-linke.org/ zu finden.

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Glatteis oder Stadtidylle? (Bild: wikimedia.commons)

Die Ereignisse überschlagen sich: Im Mai hieß es, die Forderungen des Berliner Mietenvolksentscheid würden nicht verhandelt. Den ganzen Sommer über galten Sondierungen zwischen Senat, SPD und Mietenvolksentscheid-Initiative als unverbindliche „Gespräche“, doch am 19. August wurde dann ein „Kompromiss“ verkündet. Die SPD legte ein eigenes Mietengesetz vor, dass den Volksentscheid ersetzen soll, und sogar die CDU twittert Zustimmung. Am liebsten hätte der Senat, dass der Volksentscheid nun abgesagt wird. Die beteiligten Gruppen und Einzelpersonen müssen jetzt entscheiden, wie es weitergeht. Während Forderungen nach Sozialwohngeld und öffentlichem Wohnungsbau übernommen wurden, gibt es im SPD-Entwurf weder Demokratisierung noch reale Mitbestimmung für Mieterinnen und Mieter. Der Staat, so das Signal, behält die volle Kontrolle über die Immobiliengeschäfte des Landes.

Die Interventionistische Linke Berlin ist von Anfang an am Mietenvolksentscheid beteiligt und hat sich dort, nicht immer erfolgreich, für eine Kontrolle der Wohnungsunternehmen vor allem durch Mieterinnen und Mieter und die Angestellten der Unternehmen eingesetzt.

Sozialwohngeld und Wohnungsbau – Zugeständnisse im Gesetzesentwurf der SPD

Durch Äußerungen von Senatspolitikern wurden am 19. August Grundlinien des offiziell noch vertraulichen Mietengesetzes öffentlich, am selben Tag gab es öffentliche Pressekonferenzen dazu. Das Gesetz übernimmt die Forderung der Initiative Mietenvolksentscheid nach Einführung eines Sozialwohngeld für den alten sozialen Wohnungsbau, wo durch alte Knebelverträge jährliche Mieterhöhungen möglich sind – denn die geförderten Wohnungen sind Privatbesitz, obwohl sie mit öffentlichen Geldern errichtet wurden. „Mit dieser öffentlichen Subvention werden die Nettokaltmieten in Sozial- und Kommunalwohnungen auf 30 Prozent des Nettoeinkommens der Mieter begrenzt. Diese Subjektförderung kommt auch Mietern von Wohnungen zugute, deren Anschlussförderung gestrichen worden ist“ berichtet der Tagesspiegel. Dies käme Initiativen wie „Kotti und Co“ entgegen, die sich gegen die Vertreibung von Mieterinnen und Mietern aus Sozialwohnungen des alten sozialen Wohnungsbau einsetzen. Wie hoch das neue Wohngeld ist, wie viele Menschen profitieren, wie bürokratisch und gegebenenfalls ausschließend das Antragsverfahren ist, bleibt im Moment noch unklar.
Zukunftsweisender als die Mietzuschüsse, die Fehler des alten sozialen Wohnungsbaus und seiner korruptionsanfälligen Staatszahlungen für private Bauherren abmildern, ist die Forderung nach einem neuen landeseigenen Wohnungsbau. Die Initiative forderte dazu die Umwandlung aller sechs landeseigenen Wohnungsgesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts – eine Rechtsform ohne Gewinnzwang und mit Gemeinwohlorientierung. Diesen Anstalten sollten nicht nur alle Mieteinnahmen ihrer Bestände, sondern auch eine ganze Reihe von Bundesfördermitteln aus dem Landeshaushalt zum Bau und Ankauf neuer Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel wären per Gesetz permanent gebunden – eine Zweckentfremdung für Haushaltslöcher sollte verhindert werden. Im Entwurf versprochen ist nun genau die Einrichtung eines solchen Fonds zum Wohnungsbau. Dies bedeutet einen Kurswechsel in der Wohnungspolitik: statt Privatisierungen kauft und baut Berlin Wohnungen, die dauerhaft in öffentlichem Besitz bleiben. Die Nettokaltmieten in diesen landeseigenen Wohnungen sollen für Geringverdienende auf Antrag auf 30% des Haushaltseinkommens begrenzt werden; insgesamt sollen die Mietsteigerungen sich in Grenzen halten. Im kommunalen Wohnungsbau werden Zwangsräumungen nicht verboten, aber erschwert, im drohenden Räumungsfall muss eine Ersatzwohnung angeboten werden. Für Wohnungssuchende soll ein fehlender Bonitätsnachweis (Schufa-Auskunft) nicht mehr der „einzige“ Grund für eine Ablehnung sein – ob das im Einzelfall die tatsächliche Ablehnung verhindert, scheint jedoch fraglich. Inwieweit diese und andere Ankündigungen halten, was sie versprechen, muss überprüft werden, wenn der Gesetzesentwurf im Wortlaut veröffentlicht ist.

Mieterräte ohne Mandat

Nicht umgesetzt wird im Entwurf der SPD die Forderung nach einer öffentlich-rechtlichen Form der Wohnungsgesellschaften – sie bleiben GmbH´s und Aktiengesellschaften, lediglich eine Dachorganisation soll als „Anstalt öffentlichen Rechts“ eingerichtet werden.
Ein weitergehendes Problem ist die Beteiligung der Mieterinnen und Mieter – es gibt zwar neue „Mieterräte“, aber diese haben nur das Recht auf Information und Stellungnahme. Kein Vetorecht, keine Mitbestimmung. Zwar dürfen die neuen Räte laut Tagesspiegel „jeweils zwei Vertreter (einer als Gast) in die Kontrollgremien der Unternehmen schicken“ – aber damit haben die Mieterinnen und Mieter nur eine einzige Stimme in den Aufsichtsräten der öffentlichen Wohnungsbauunternehmen. Selbst wenn diese Person zusammen mit dem „Gast“ konsequent die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner vertritt, hat sie in ihrer Minderheitenrolle keine Chance, die Geschäfte der Unternehmen real zu beeinflussen. Die Mitgestaltung beschränkt sich faktisch auf ein Informationsrecht – das schafft unter günstigen Umständen Transparenz gegen Skandale, aber auch dies nur wenn Vertretung und „Gast“ sich nicht vereinnahmen lassen. Eine ernstzunehmende Mitbestimmung oder gar Demokratisierung ist dies nicht, eher im Gegenteil: die abhängige Rolle der Mieterinnen und Mieter wird festgeschrieben.

Verstaatlichung statt Vergesellschaftung

Die Essenz des SPD Entwurfes besteht also aus der Kombination von  sozialen Zugeständnissen, aber einer Absage an jede Demokratisierung. Der Mietenvolksentscheid hat – zumindest im Entwurf – erreicht, was vor einem Jahr unmöglich schien: eine Notbremse gegen Vertreibung im alten sozialen Wohnungsbau und den Neuaufbau eines neuen, öffentlichen und sozialen Wohnungsbestandes. Vorausgesetzt, der Entwurf hält was er verspricht, wird ein solches Programm das Gesicht Berlins verändern.
Doch der Preis für diesen Kurswechsel ist hoch: die Hoffnung, die mit dem Mietenvolksentscheid in eine neue Stufe gestartete soziale Bewegung der Mieterinnen und Mieter könne dauerhaften Einfluss auf die Wohnungspolitik der Stadt nehmen, wird mit dem SPD-Entwurf aufgegeben. Er ist eine Verstaatlichung und eben keine Vergesellschaftung: alle Unternehmen bleiben in Kontrolle der Senatsbürokratie, Mieterinnen haben sozialen Schutz und Informationsrecht, aber keinen Einfluss auf die Geschäfte. Es fehlt damit die Möglichkeit, den berühmten Berliner Baufilz durch reale Kontrolle von unten im Zaum zu halten.
Diese Kombination aus sozialem Zugeständnis bei voller staatlicher Kontrolle, ohne Eingriffe in den Privaten Immobilienmarkt liegt in der Logik eines Staates, der das Privateigentum sichert und den Einfluss sozialer Bewegungen auf Eigentumsverhältnise um jeden Preis beschränken will. In Form von Staatseigentum, im SPD-Entwurf sogar in privater Rechtsform, sind öffentliche Wohnungsbestände als Korrektiv in einem versagenden Markt machbar. Mit-Bestimmung, geschweige denn ein Infragestellen des Eigentumsprivilegs soll auf jeden Fall verhindert werden. Dies sichert gleichzeitig das Monopol von Parteien und Senatsbürokratie über das politische Feld.

Wie weiter? Alle Macht den Räten!

Erste Priorität muss sein, dass der SPD-Entwurf nicht vorschnell hingenommen, sondern mit allen Aktiven breiter diskutiert wird. Dies zeichnet sich gerade ab; bisher gibt es keine ausdrückliche Erklärung zur Annahme durch das Bündnis. Vielmehr soll ausgiebig auch zusammen mit anderen Initiativen geprüft werden, wie weit der Entwurf wirklich geht und welche Hintertüren er offen hält. Dennoch setzt die Presse Fakten, indem der Entwurf bereits jetzt als „Kompromiss“ dargestellt wird. Diese Darstellung kommt nicht von ungefähr, denn statt der angekündigten tiefergehenden „Gespräche“ wurde in den letzten Tagen mit der SPD über Inhalte verhandelt, was zur stillen Aufgabe von Forderungen führte. Eine Gefahr, vor der wir in unserer letzten Erklärung warnten.
Einerseits setzte unser Mietenbündnis die SPD mit dem Volksentscheid massiv unter Druck, da sie Angst vor einem Mietenvolksentscheid während des Wahlkampfes 2016 hatte – Andererseits setzte die SPD alles daran, auch auf das Bündnis Druck aufzubauen. Den Hebel dafür lieferte eine Kombination aus Gesetzen und Rechtssprechung. Diese machten die Regelungen zu Anstalten öffentlichen Rechts im ursprünglichen Gesetz der Initiative gerichtlich angreifbar. Eine nachdrückliche Korrektur wurde gleichzeitig verboten. Die angreifbare Regelung in Kombination mit dem Korrekturverbot machten die Drohung, den Volksentscheid vor dem Landesverfassungsgericht scheitern zu lassen, plötzlich plausibel.

Es ist in dieser Situation unbedingt notwendig, den Volksentscheid aufrechtzuerhalten als Druckmittel – sobald er abgesagt wird, gibt es keine Garantie mehr, dass überhaupt irgendetwas umgesetzt wird. Mit diesem Druckmittel in der Hinterhand muss die Debatte um den SPD-Entwurf schnell in die Offensive gehen.
Kernforderung muss sein: Die vorgesehenen „Mieterräte“ brauchen mehr Rechte. Ein Gast und eine Stimme in den Verwaltungsräten der Wohnungsbaugesellschaften sind nicht genug. Nur, wenn die Mieterinnen und Mieter eine echte Selbstverwaltung erhalten, können die staatlichen Wohnungsgesellschaften von ihren Nutzerinnen und Nutzern auch kontrolliert werden. Daran hängt auch Umsetzung der sozialen Ziele des Gesetzes: ohne Druck durch starke Räte von Mieterinnen und Mietern gibt es keine Kontrolle, ob die Vorgaben zur Vermeidung von Zwangsräumungen und zur Mietreduktion für Geringverdienende auch umgesetzt werden.
Den Mietenwahnsinn verursacht durch die Politik der SPD, die das Stadtressort seit 1999 leitet, wird der jetzige Gesetzesentwurf der Sozialdemokraten nicht stoppen. Hier darf auch in Zukunft kein falsches Vertrauen entstehen, Mediaspree sitzt da noch tief in den Knochen, es heißt also: weiter kämpfen!

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