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Hat Andrej Holm gelogen? – Ein Faktencheck

Einleitung

Nach der Bestellung von Andrej Holm als Staatssekretär für Wohnen in Berlin wurde intensiv über seine fünfmonatige Tätigkeit in den Jahren 1989/90 beim Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und seinen Umgang damit diskutiert. Ein von ihm im Zuge seiner Anstellung an der Humboldt-Universität zu Berlin vorgeblich falsch ausgefüllter Fragebogen ist zum Gegenstand einer zum Teil aufgeregt geführten Debatte in Tageszeitungen, Politik und sozialen Medien geworden. In diesen Debatten haben viele Vermutungen, Behauptungen und Vorwürfe eine Eigendynamik erhalten und sich zu dem Bild verfestigt, Andrej Holm sei nicht offen mit seiner Stasivergangenheit umgegangen. Von Lügen, arglistigen Täuschungen und Erinnerungslücken ist die Rede. Doch stimmt das überhaupt?

Ein F.A.Q. der AG #holmbleibt-Recherche
Kerstin Meyer, Elske Rosenfeld, Enrico Schönberg


Hat Andrej Holm seine Zugehörigkeit zur Stasi verschwiegen? Hat er dazu falsche Angaben gemacht?

Nein. In der öffentlichen Debatte setzt sich bisweilen die Meinung fest, dass Andrej Holm seine Zugehörigkeit zur Stasi verschwiegen oder vertuscht habe. Dies entspricht nicht den Fakten.
Unstrittig und gut dokumentiert ist, dass Andrej Holm seit den 90ern offen mit seiner ehemaligen Zugehörigkeit zur Stasi umgeht, sowohl in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld wie auch in der Öffentlichkeit.
Weiterhin unstrittig ist auch, dass Andrej Holm beim Ausfüllen des Fragebogens der Humboldt Universität im Jahr 2005 seine ehemalige Zugehörigkeit zum MfS (unter Frage 2.4 im Fragebogen) ausdrücklich angegeben und mit einem zusätzlichen Verweis (unter Frage 2.1 im Fragebogen) bekräftigt hat.
Die öffentliche Debatte drehte sich faktisch um die Frage der begrifflichen Einordnung seiner Zugehörigkeit. Holm hat seine fünfmonatige Zugehörigkeit zum MfS nicht als hauptamtliche Tätigkeit für das MfS, sondern als Wehrdienst und begonnene Ausbildung beim MfS bezeichnet.

1.1 - Unstrittig ist, dass Andrej Holm seit den 90ern offen mit seiner ehemaligen Zugehörigkeit zur Stasi umgeht, sowohl in seinem persönlichen und beruflichen Umfeld wie auch in der Öffentlichkeit. In einem Interview aus dem Jahr 2007 mit der taz legt er beispielsweise nicht nur seine Ausbildungszeit beim MfS offen. Er weist auch darauf hin, dass er sich von anderen Wehrdienstleistenden unterschied, da er “später für die Staatssicherheit arbeiten wollte.” In diesem Interview aus dem Jahr 2007 beschreibt er auch den genauen Inhalt seiner Tätigkeiten in dieser Zeit.
Quellen:
1.2 - In Interviews mit der Berliner Zeitung und der Zeit äußert sich Andrej Holm im Dezember 2016 noch einmal umfassend zu seiner Tätigkeit beim MfS, seinem familiären Umfeld, den Umständen seiner Anwerbung und der Verantwortung, die sich aus seiner heutigen Einschätzung für ihn daraus ergibt. Er beschreibt das Ministerium für Staatssicherheit als Teil eines Unterdrückungssystems und übernimmt Verantwortung für seine Beteiligung an diesem “repressiven Apparat”. Er verstehe, dass Leidtragende dieses repressiven Apparats Schwierigkeiten mit seiner Person haben.
Quellen:
1.3 - Andrej Holm hat die Nichttätigkeits-Erklärung im Jahr 2005 unterschrieben. Den genauen Wortlaut der sog. Erklärung Nichttätigkeit, findet man hier dokumentiert. Dort gibt es keine Möglichkeit, die Zugehörigkeit zum MfS anders zu qualifizieren als entweder hauptamtlich oder inoffiziell. Andrej Holm war kein Inoffizieller Mitarbeiter (IM) und sah sich mit seiner nicht abgeschlossenen Ausbildung auch nicht als hauptamtlicher Mitarbeiter. Er hat diese Frage verneint, indem er die Erklärung entsprechend unterschrieb.
Andrej Holm hat jedoch gleichzeitig mit der unterzeichneten Nichttätigkeits-Erklärung den „Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542)“ ausgefüllt und abgegeben. In diesem Formular hat er seine Tätigkeit für das MfS angegeben und sie als Wehrdienst für das MfS bezeichnet. (vgl. Frage Nummer 7)
1.4 - Die Frage 2.1 (im „Zusatzfragebogen zum Personalblatt Fin 542) "Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/für das Amt für nationale Sicherheit oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter oder vergleichbare Institutionen tätig gewesen ?" beantwortete Andrej Holm zwar mit "nein". Aber er nutzte das vorgesehene Feld für Anmerkungen ("Falls Ja,in welcher Weise/Funktion?") für den deutlichen Verweis "siehe Wehrdienst" auf die darunter liegende Frage (2.4 - "Haben Sie Ihren Wehrdienst beim MfS/AfNS abgeleistet?"). Holm hat diese bejaht und um weitere Angaben ergänzt. Holm hat also seine Zugehörigkeit zum MfS unter Frage 2.4 ausdrücklich angegeben und mit einem zusätzlichen Verweis unter Frage 2.1 bekräftigt.
1.5 - Anders als in der B.Z. vom 14.12.16 kolportiert, hat er hier nicht eine harmloser klingende Anmerkung wie "nur Wehrpflicht" gemacht. Diese Angabe ist falsch zitiert und hätte lauten müssen "siehe Wehrdienst".

War Andrej Holm hauptamtlicher Stasi-Mitarbeiter?

Das ist völlig unklar, weil es unterschiedliche Einordnungen seiner begonnenen Ausbildung beim MfS gibt. Die Einordnung von Andrej Holm als „hauptamtlicher Mitarbeiter“ ist umstritten. In den Kaderakten des MfS taucht der Begriff nicht auf. Die Stasi selbst hat den Begriff nur für eine spezielle Gruppe von inoffiziellen Mitarbeitern benutzt. Ob eine kurzzeitige und nicht abgeschlossene Ausbildung mit dem Ziel einer späteren Tätigkeit für die Stasi als „hauptamtlich“ beschreiben werden kann, ist historisch nicht geklärt. Die Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) bewertet auch jugendliche Offiziersschüler wie Andrej Holm als „hauptamtliche Mitarbeiter“.

2.1 - Umstritten ist die Frage, ob Andrej Holm hauptamtlicher Mitarbeiter des MfS war, wie es das Formular „Erklärung zur Nichttätigkeit“ bei Einstellung in den öffentlichen Dienst abfragt. Andrej Holm hatte durch die Unterzeichnung der Erklärung diese Frage verneint.
2.2 - Den genauen Wortlaut der sog. Nichttätigkeits-Erklärung , die er im Jahr 2005 unterzeichnet hat, findet man hier dokumentiert. In der öffentlichen Debatte im Dezember 2016 wurde wenig berücksichtigt, dass Andrej Holm zusammen mit der unterzeichneten Nichttätigkeitserklärung den „Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542)“ ausfüllte, wo er seine Tätigkeit für das MfS angab und sie als Wehrdienst qualifizierte. (vgl. Frage 7)
2.3 - Andrej Holm hat eine Ausbildung beim MfS begonnen und wurde nach 5 Monaten bei der Auflösung des MfS aus dem Dienst entlassen. Sein Status als „Angehöriger des MfS“ in der Zeit vom 1.9.1989 bis 31.01.1990 war seit 2007 öffentlich bekannt und sein offener und öffentlicher Umgang damit ist sogar in seinem Wikipedia-Eintrag dokumentiert. Er wurde von der Stasi als Offizierschüler geführt.
2.4 - Der Begriff "hauptamtlicher Mitarbeiter" ist an sich schon umstritten: Zu Zeiten des MfS gab es keinen einheitlichen Begriff für hauptamtliche Mitarbeiter. Die Bezeichnung "Hauptamtliche" war kein gängiger Begriff für Wehrdienstleistende in der DDR. Üblich war die Bezeichnung "Angehörige des MfS" oder "Tschekisten".

Das MfS benutzte den Begriff „hauptamtliche inoffizielle Mitarbeiter“ (HIM) für Spitzel, die vom MfS mit einer offiziellen Legende in Betriebe und Institutionen eingeschleust wurden. Sie unterschieden sich in diesem Punkt von angeworbenen „inoffiziellen Mitarbeitern“ (IM). In diesem Sinn war Andrej Holm kein „hauptamtlicher Mitarbeiter“. Auch in den Kaderakten des MfS über Andrej Holm kommt der Begriff "hauptamtlicher Mitarbeiter" nicht vor.
Quellen:
  • Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU), 2016: Hauptamtliche Mitarbeiter. Offiziere und Unteroffiziere der Stasi. Berlin / BStU

2.5 - Die heutige Verwendung des Begriffs „hauptamtliche Mitarbeiter“ wurde nach der Wende von der Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU) geprägt. Dabei werden fünf Kategorien unterschieden (BStU, 2016):

  1. Berufsoffiziere- und Unteroffiziere
  2. Unteroffiziere und Soldaten auf Zeit
  3. Offiziere im besonderen Einsatz
  4. hauptamtliche Inoffizielle Mitarbeiter und
  5. Zivilangestellte.
Der Status Offiziersschüler - als solcher wird Andrej Holm in den MfS-Akten geführt - taucht in den Kategorien der hauptamtlichen Mitarbeiter nicht explizit auf.
Quellen:
  • Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen (BStU), 2016: Hauptamtliche Mitarbeiter. Offiziere und Unteroffiziere der Stasi. Berlin / BStU

2.6 - Im Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für Stasiunterlagen des Landes Thüringen aus dem Jahr 2000, heißt es: Personen, die ihren Wehrdienst im Wachregiment oder in einer Wach- und Sicherungseinheit einer Bezirksverwaltung absolviert haben, machen “keine wahrheitswidrigen Angaben […] wenn sie die Frage nach einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS im Zusammenhang mit einer Einstellung im öffentlichen Dienst verneinen.”
Quellen:
2.7 - Wolfram Pröhl, "Stasi-Auflöser" aus Dresden, erinnert daran, dass der Status eines MfS-Angehörigen vor allem denen bekannt war, die die Akten anlegten, d.h. den Abteilungen Kader und Schulung des MfS, die sowohl ‚Personalanwerbe-Abteilungen‘ als auch interne Kontrollorgane waren. Und "wir wissen es heute, weil wir diese einsehen können."
Quellen:

Wenn nicht Hauptamtlicher, welchen Status hatte Andrej Holm dann?

Andrej Holm hat im September 1989 eine militärische Grundausbildung beim MfS begonnen und wurde anschließend in der Bezirksverwaltung Berlin des MfS eingesetzt. Nach einem Jahr sollte er mit einem Volontariat beginnen und anschließend Journalistik studieren. Er hatte sich schon als Jugendlicher zu einer langfristigen Karriere beim MfS bereit erklärt. Nach seiner Wahrnehmung befand er sich in der Ausbildung zum hauptamtlichen Angehörigen des MfS.

Fazit: Andrej Holm hat eine Ausbildung beim MfS begonnen und hat mit diesem Selbstbild seinen Werdegang in öffentlichen Darstellungen, Lebensläufen und Formularen so dargestellt.

3.1 - Aus den Kaderakten geht hervor, dass Andrej Holm nach einer militärischen Grundausbildung und dem Dienst in der Bezirksverwaltung Berlin ab September 1990 ein Volontariat in der Redaktion der Jungen Welt und ab 1991 ein Journalistikstudium in Leipzig absolvieren sollte. Unumstritten ist, dass Andrej Holm also am Beginn einer mehrjährigen Ausbildung mit dem Ziel einer späteren Tätigkeit für das MfS stand. In den Kaderakten des MfS wird Andrej Holm als Offiziersschüler geführt.
3.2 - Andrej Holm beschreibt in Interviews seine Zeit bei der Stasi als Beginn der Ausbildung zu einer künftigen hauptamtlichen Tätigkeit beim MfS.
Quellen:
3.3 - Der ehemalige Bürgerkomitee-Mitarbeiter Wolfhard Pröhl bewertet Andrej Holms Selbstwahrnehmung als Auszubildender als plausibel und verweist im Interview auf die lange Ausbildungsdauer eines Offziersschülers beim MfS. Holm habe sich in einem “Ausbildungs- und nicht in einem Arbeitsverhältnis” befunden, und sich nachvollziehbarer Weise als “MfS-Azubi” verstanden.
Quellen:

Was wusste Andrej Holm über seinen Status beim MfS?

Die Kaderakten des MfS waren auch für die ehemaligen Mitarbeiter/innen geheim. Andrej Holm wusste nicht, wie das MfS ihn in den internen Kaderakten führte. In Lebensläufen und Interviews hat Andrej Holm seine fünf Monate beim MfS als eine Abfolge von Grundausbildung und Dienst in der Berliner Bezirksverwaltung dargestellt, an das sich Studium und eine spätere Tätigkeit im MfS hätte anschließen sollen. Das stimmt mit der Aktenlage überein.

Von den insgesamt fast 200 Seiten der Kaderakte hat Andrej Holm nur einen Bruchteil selbst gesehen. In den acht von ihm handschriftlich unterschriebenen Dokumenten gibt es beispielsweise sieben verschiedene Bezeichnungen seiner Dienststellung. Die Stasi war als Geheimdienst auch gegenüber den eigenen Mitarbeiter/innen konspirativ organisiert. Andrej Holm hatte keinen Einblick in die interne Aktenführung der Kaderabteilung und konnte nicht wissen, wie das MfS ihn dort führte. Die ihm bekannten Dienstbezeichnungen unterscheiden sich von der internen Aktenführung.

4.1 - Die Stasi war als Geheimdienst auch gegenüber den eigenen Mitarbeiter/innen konspirativ organisiert. Andrej Holm hatte keinen Einblick in die interne Aktenführung der Kaderabteilung. Andrej Holm hat bis zur Einsichtnahme in die über ihn geführten Kaderakten beim MfS nicht gewusst, mit welchem Status das MfS ihn dort führte. Die inzwischen veröffentlichte Akte zeigt, dass Andrej Holm während seiner Ausbildungszeit acht verschiedene Dokumente unterzeichnet hat.

In diesen gibt es sieben verschiedene Bezeichnungen für seine Stellung beim MfS:

  • „Berufsoffizier/Berufsunteroffizier“,
  • „Angestellter beim MdI“,
  • „militärischer Dienst für das MfS“,
  • „Offiziersschüler“,
  • „Angestellter MdI“,
  • „zukünftige Tätigkeit beim MdI“
  • und „Vorbereitung auf den Dienst als Offizier“.
Nach seiner Einsichtnahme in die Akten im Dezember 2016 hat er die Universität umgehend über seinen in den Kaderakten angegebenen Status als "Offiziersschüler" informiert.
Quellen:
  • Bezeichnungen seiner Tätigkeit in eigenhändig unterzeichneten Dokumenten (Die meisten Dokumente stammen aus der Zeit vor seinem Dienstbeginn am 01.09.1989). Zum Vergleich zu den von Andrej Holm unterzeichneten Dokumenten, hier die gesamte Stasi-Akte zu Andrej Holm als .pdf.

Wusste Andrej Holm, dass er keinen normalen Grundwehrdienst leistet?

Andrej Holm hat nie behauptet, dass er einen normalen Grundwehrdienst von 18 Monaten bei der NVA geleistet hat. Er hat seine militärische Grundausbildung zusammen mit sogenannten Soldaten auf Zeit abgeleistet, die sich zu einem Wehrdienst von mindestens drei Jahren verpflichtet hatten. Aus Gründen der Geheimhaltung gab es keine sichtbaren Rangunterschiede während der Ausbildung. Die Dienstbezüge von Andrej Holm als Offiziersschüler (675 Mark) unterschiedenen sich nur geringfügig von den Dienstbezügen der Wehrdienstleistenden, die sich für mindestens drei Jahre verpflichtet hatten (580 bis 630 Mark). Die Dienststellung als Offiziersschüler spielte in der Ausbildung und Dienstzeit von Andrej Holm keine Rolle und war nur den Kaderakten beim MfS zu entnehmen.

5.1 - Der Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk sagt im Interview mit der taz: „Jeder, der Offizier werden wollte, wusste genau, worin der Unterschied zu einem Grundwehrdienst bestand.“ Holm habe als Offiziersschüler einen Sold von 675 DDR-Mark erhalten. „Dieser Sold war vier Mal so hoch wie ihn ein normaler Soldat erhielt. Das wusste man“. Der dahinterstehende Vorwurf der Vertuschung ist nicht gerechtfertigt, denn Andrej Holm hatte nie behauptet, dass er einen normalen Grundwehrdienst geleistet hätte.
5.2 - Laut der veröffentlichten MfS-Akten erhielt Andrej Holm monatlich 675 DDR-Mark. Beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ und den diesem gleichgestellten Wach-und Sicherungseinheiten (WSE) wurden jedoch ausschließlich Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (SaZ) eingestellt, die sich für einen Wehrdienst von mindestens drei Jahren verpflichtet hatten. Mit diesen hat Andrej Holm nach eigener Aussage gemeinsam die militärische Grundausbildung absolviert. Soldaten auf Zeit (SaZ) erhielten je nach Dienstgrad seit 1986 einen Sold in der Höhe von 580 bis 630 Mark. Ein gravierender Unterschied zu den Dienstbezügen als Offiziersschüler bestand nicht.

Warum hat Andrej Holm in seinen Lebensläufen und dem Fragebogen das Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ angegeben, wenn er bei einer Wach- und Sicherungseinheit (WSE) war?

Beide Einrichtungen waren militärische Einheiten des MfS mit wenigen Unterschieden. Andrej Holm hat seine militärische Grundausbildung bei einer Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) der Bezirksverwaltung Berlin des MfS absolviert. Wegen identischer Uniformen, vergleichbarer Aufgaben, gemeinsamer Ausbildungsobjekte und der Zugehörigkeit zum MfS konnte Andrej Holm wie andere Mitarbeiter des MfS davon ausgehen, dass es sich bei der Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) um eine Einheit des Stasi-Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ handelte.
Die Annahme, dass die Wach- und Sicherungseinheit (WSE), bei der Andrej Holm seine militärische Grundausbildung erhalten hat, eine Einheit des Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ war, ist aus der alltäglichen gemeinsamen Praxis der beiden Einheiten, ihrer ähnlichen politischen Bedeutung und organisatorischen Verflechtung nachvollziehbar.
Auch in der Aufarbeitung der Geschichte des MfS durch die BStU wird die Zugehörigkeit zu Wach- und Sicherungseinheiten einem Dienst beim Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ gleichgestellt.

6.1 - Das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ unterstand als paramilitärischer Verband unmittelbar dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS). In den Bezirksverwaltungen des MfS gab es sogenannte Wach- und Sicherungseinheiten (WSE), die mit den Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes betraut waren. Diese Wach- und Sicherungseinheiten sind strukturell aus dem Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ hervorgegangen, erfüllten vergleichbare Aufgaben, trugen dieselben Uniformen und Waffenarten und nutzten dieselben Ausbildungsobjekte wie das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“.
Quellen:
6.2 - Wie auch im Wachregiment wurde in den WSE die Grundausbildung von Unteroffizieren und Soldaten auf Zeit absolviert, die sich für mindestens drei Jahre verpflichtet hatten.

In einem sogenannten Ministerbefehl (Befehl 11/89) wurde noch im Sommer 1989 die Offiziersausbildung der WSE aus dem Bestand der Hochschule des MfS herausgelöst und als Offiziersschule zur Ausbildung für den militärisch-operativen Wach- und Sicherungsdienst in das Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ eingegliedert (BStU, MfS, BdL/Dok. Nr. 8945). Auch darin bestätigt sich die organisatorische Nähe zwischen Wach- und Sicherungseinheiten (WSE) und dem Wachregiments "Feliks Dzierzynski“.
Quellen:
6.3 - In der Praxis der Auflösung des MfS nach der Wende und bei der Überprüfung der ehemaligen Mitarbeiter des MfS wurde eine Tätigkeit in einer WSE der Tätigkeit im Wachregiment "Feliks Dzierzynski“ gleichgestellt.
Quellen:

Hat Andrej Holm seinen Status als Offiziersschüler beim MfS im Fragebogen der HU im Jahr 2005 verschleiert?

Nein. Unabhängig von der Frage, ob Andrej Holm seinen Dienstgrad überhaupt kannte (siehe Frage 3), wurde im Fragebogen nicht nach dem Dienstgrad oder einer möglicherweise für später geplanten Karriere bei der Stasi gefragt. Für die Bewertung der Glaubwürdigkeit von Andrej Holm ist es zudem unerheblich, weil auch der Status als Offiziersschüler für die spätere Bewertung seiner Zeit bei der Stasi als Ausbildung keinen Unterschied macht.
Andrej Holm hat in dem Fragebogen und seinen Lebensläufen mit den Angaben zum Stasi-Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ seine Zugehörigkeit zum MfS angegeben und nicht verschleiert oder verharmlost, wie oft kolportiert.


Als wie schwerwiegend ist Andrej Holms tatsächliche Mitarbeit beim MfS zu bewerten?

Seine Funktionen und Aufgaben bei der Stasi werden als eher harmlos und belanglos eingeschätzt. Fast alle Kritiker/innen und Unterstützer/innen gehen davon aus, dass Andrej Holms tatsächlichen Aktivitäten während seiner 5 Monate bei der Stasi als unbedeutend eingeschätzt werden können (siehe auch Punkt 2.3 im Hintergrund zur zweiten Frage). Auch laut Kriterien des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) und des Thüringer Landesbeauftragen (LstU Thüringen) werden Werdegänge wie die von Andrej Holm als „zumutbar für öffentliche Ämter“ bewertet.

8.1 - Kritiker/innen von Andrej Holm, die sich in den letzte Monaten zu Wort gemeldet haben, begründen ihre Kritik in den wenigsten Fällen mit Andrej Holms tatsächlicher Tätigkeit für das MfS. In der "Erklärung der Präsidentin der HU zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Herrn Dr. Holm" heißt es so z.B.: "Die Kündigung beruht nicht auf der Tätigkeit von Herrn Dr. Holm für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)."
Quellen:
8.2 - Auch in der Rechtssprechung werden jugendliches Alter und kurze Dienstzeiten bei der Bewertung der Tätigkeiten beim MfS berücksichtigt. In einem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 21. Juni 2001, 2 AZR 291/00 heißt es unter anderem:

„Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Nr. 6 des Stasi-Unterlagengesetzes vom 20.12.1991 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2272) – StUG – erstreckt sich die Überprüfung von Personen im öffentlichen Dienst nicht auf Tätigkeiten für das MfS vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Diese Einschränkung ist ausdrücklich in das Gesetz mit der Begründung aufgenommen worden, es sei eine Sonderregelung für „Jugendsünden“ angebracht. An dieser gesetzgeberischen Intention können die Gerichte nicht achtlos vorbeigehen. Der Kläger war zwar bei Beendigung seiner Tätigkeit für das MfS schon 20 Jahre alt. Er befand sich damit aber immerhin in einem Alter, in dem der Gesetzgeber lange Zeit noch keine Volljährigkeit angenommen hat und auch heute noch z.B. nach § 1 II JGG auf Straftaten das Erwachsenenstrafrecht nicht voll für anwendbar erklärt. Verschweigt ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter eine MfS-Tätigkeit vor Vollendung des 21. Lebensjahres, so ist dem öffentlichen Arbeitgeber jedenfalls bei einem nicht allzu gravierenden Maß der Verstrickung eher zumutbar, auf die Falschbeantwortung mit milderen Mitteln als mit einer fristlosen Kündigung – etwa mit einer Abmahnung oder mit einer ordentlichen Kündigung – zu reagieren, als wenn es sich um eine Tätigkeit für das MfS handelt, die unter keinen Umständen mehr als „Jugendsünde“ abgetan werden kann.“

8.3 - Der für die BStU tätige DDR-Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk beschreibt Andrej Holm in einem Artikel in der Wochenzeitung der Freitag - in Anbetracht seiner frühen Anwerbung noch als Kind - zunächst als "ein Opfer der Umstände: des Staates und der Eltern."
Dass Holm diese in so jungem Alter getroffene Entscheidungen 27 Jahre später noch nachhänge, sei "nicht gerecht". In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 15.1.17, nach Holms Entlassung als Staatssekretär, bedauert er diese als einen Verlust für die DDR-Aufarbeitung. Holm sei kein Verbrecher, sondern stehe für die Widersprüchlichkeit vieler DDR-Biografien. Er glaube nicht, dass Andrej Holm während seiner Stasimitarbeit im Herbst 1989 als "kleines Rädchen im Getriebe" etwas "von Belang" habe machen können.
Quellen:
8.4 - Jürgen Haschke (Landesbeauftragter des Freistaates Thüringen) benennt in den "Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Personalüberprüfungen: Umgang mit den Auskünften des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR" eine Reihe von Kriterien, die Anstellungen einer Person trotz erwiesener Stasimitarbeit in einem öffentlichen Amt "zumutbar" machen. Auf Andrej Holm treffen mindestens zwei der dort benannten Zumutbarkeitskriterien zu:

  • (2) "die Tätigkeit wurde erst im Jahre 1989 unmittelbar nach Schulabschluß aufgenommen"
  • (4) "die Tätigkeit erfolgte nur kurzfristig und vor langer Zeit, dies jedoch nur unter inhaltlicher Berücksichtigung der erfolgten Zusammenarbeit."

Quellen:
  • Jürgen Haschke, Empfehlungen zur Verfahrensweise bei Personalüberprüfungen als .pdf , aus Horch und Guck - HEFT 13/1994

8.5 - Ehemalige Bürgerkomitee-Mitglieder und Stasiaufarbeiter aus Berlin und Dresden, die 1990 an der Installation eines Sonder- und dann Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen per Gesetz beteiligt waren, stuften Offiziersschüler mit Andrej Holms Status als "eher harmlos" (W. Pröhl) oder "belanglos" (P.Neumann) ein. Man hätte Leuten wie Holm maximal für eine "angemessene Zeit von Leitungsfunktionen abgeraten", so Neumann im Tagesspiegel.
Quellen:
8.6 - Eine Reihe von Anwälten hat sich im Zuge der Debatte um Andrej Holms Angaben im Fragebogen und deren arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu Wort gemeldet. Sie halten Andrej Holms Stasi-"Belastung" für schon zum Zeitpunkt seiner HU-Einstellung 2005 verjährt. Inzwischen, im Jahr 2017, seien selbst Tilgungsfristen für Schwerverbrechen wie sexueller Mißbrauch überschritten.

8.7 - Dafür, dass Andrej Holms Stasimitarbeit ihn im Jahr 2017 immer noch für öffentliche Ämter disqualifiziere, sprechen sich trotz seines damaligen Alters, seiner kurzen Dienstdauer und der seither vergangenen Zeit unter anderem Vera Lengsfeld, Philipp Lengsfeld und der Leiter der Gedenkstätte Hohenschönhausen Hubertus Knabe aus. Diese Haltung wird vom Historiker Ilko-Sascha Kowalczuk als "Einmal Stasi - immer Stasi" bewertet.
Quellen:

Konnten der Fragebogen und die Nichttätigkeitserklärung im Jahr 2005 überhaupt noch im Sinne ihres ursprünglichen Anliegens verwendet werden?

Der noch heute verwendete Fragebogen/Erklärung zur Nichttätigkeit wurde 1990 entwickelt und ausschließlich in Zuge einer umfassenden Prüfung und im Abgleich mit der tatsächlichen Belastung der Ausfüllenden ausgewertet. Fälle wie die Andrej Holms wären damals als unerheblich eingestuft worden. In der Presse und von anderen Stellen werden Andrej Holms Angaben heute aber pauschal und unabhängig von seiner tatsächlichen Tätigkeit als hinreichender Kündigungsgrund gewertet – und dass, obwohl der Fragebogen in seiner heutigen Verwendung von seinen Erfindern als “nicht mehr zeitgemäß” bewertet worden ist. Rechtsanwälte halten seine vermeintlich inkorrekten Angaben auch, u.a. aus Gründen der Verjährung, für arbeitsrechtlich irrelevant.

Der Fragebogen ist nicht mehr zeitgemäß und folglich ungeeignet, die Zumutbarkeit für den öffentlichen Dienst zu prüfen.

9.1 - Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen Andrej Holms mit Angaben zu seiner Tätigkeit beim Ministerium für Staatssicherheit besteht aus zwei Teilen.

In der Öffentlichkeit wird häufig von "dem Personalfragebogen" gesprochen. Tatsächlich handelt es sich aber um den zweiseitigen Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und die einseitige Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547). Beide Formulare sind Teil eines Standardprozederes zur Überprüfung der Einstellung von Lehrkräften im Land Berlin und sie sind unter anderem auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finden. Der Wortlaut des Fragebogens und der Nichttätigkeits-Erklärung ist seit ihrer Entstehung 1990 nicht verändert oder angepasst worden.
Quellen:
9.2 - Beide Dokumente sind in der historischen Situation des Umbruchs in der DDR und der Wiedervereinigung entstanden. Um zu verhindern, dass ehemalige Stasi-Mitarbeiter unbesehen in den Gesamt-Berliner öffentlichen Dienst übernommen werden, wurde 1990/91 eine Kommission aus ehemaligen Bürgerrechtlern eingesetzt, um Personen in Einzelgesprächen zu ihrer Mitarbeit zu befragen und ihre tatsächliche Belastung einzuschätzen. Um diesen Gesprächen zu einer einheitlicheren Bewertungsgrundlage zu verhelfen, wurde der Fragebogen entwickelt.

Für den Fall, das Personen ihre Stasimitarbeit vertuschen wollten, wurde so auch eine “Einstellungslüge” konstruiert, anhand derer diese Personen juristisch belangt werden sollten. Widersprüchliche Angaben, wie die von Andrej Holm, wären in einem Gespräch behandelt worden. Jegliche Angaben, ob objektiv falsch oder richtig, wären aber ausschließlich im Zusammenhang mit der tatsächlichen Belastung (z.B. Dienstgrad, Dauer des Dienstes, tatsächliche Aufgaben, etc.) bewertet worden. Laut Einschätzungen von Experten wäre Andrej Holm mit seinem Hintergrund als unbelastet durchgewunken worden. Widersprüchliche oder objektiv unrichtige Angaben in den Dokumenten hätten in keinem Falle schwerer gewogen, als die tatsächliche Belastung des Betreffenden.
Quellen:
9.3 - Im Jahr 2005 wurde der Fragebogen ohne individuelle Gespräche verwendet. Es lag ihm weder eine Ausfüllhilfe bei, noch war den Ausfüllenden klar, wie und auf welcher Grundlage ihre Angaben bewertet werden würden. Bürgerrechtler, die an der Auflösung der Stasi, bzw. der Erstellung des bis heute genutzten Fragebogens beteiligt waren, halten diesen für eine Überprüfung der damaligen Stasi-Mitarbeit für „nicht mehr zeitgemäß“. In der Bewertung von Andrej Holms Fall wurden jedoch in der Presse ebenso wie in der Begründung der Entlassung Holms durch HU-Präsidentin Kunst - entgegen der ursprünglichen Praxis - die objektiv fehlerhaften Angaben im Fragebogen unabhängig von Andrej Holms tatsächlicher Belastung zum Maß der Bewertung gemacht.
Quellen:
9.4 - Verschiedene Rechtsanwälte haben die Meinung geäußert, dass eine Falschangabe im Fragebogen/ der Erklärung im Jahr 2005 keine arbeitsrechtliche Relevanz mehr habe. Rechtsanwalt Johannes Eisenberg argumentiert in der taz anhand gesetzlicher Verjährungsfristen, dass die Humboldt Universität Andrej Holm im Jahr 2005 nicht mehr nach seiner Stasitätigkeit in den Jahren 1989/90 hätte fragen dürfen. Selbst ein Tötungsverbrechen sei nach dem auf Andrej Holm anzuwendenden Jugendstrafrecht nach einem solchen Zeitraum bereits aus dem Strafregister getilgt gewesen und hätte nicht mehr angegeben werden müssen. Zudem habe seine 15 Jahre zurückliegende Stasimitarbeit keinerlei Relevanz für seine Eignung für ein wissenschaftliches Anstellungsverhältnis an der HU.

Auch die Fachanwälte für Arbeitsrecht Ziegenhagen argumentieren in einem Statement auf ihrer Website, dass nur falsche Angaben über verkehrswesentliche Eigenschaften ein Kündigungsgrund seien. Andrej Holms Angaben fielen nicht in diese Kategorie. Ebenfalls habe keine Gefahr bestanden, dass es auf der Arbeit zu einer Wiederholung der Straftat kommt. Auch sie führen die gesetzlichen Tilgungsfristen von Vorstrafen an, die im Falle Holm nach 15 Jahren überschritten waren. Sie zitieren eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Kündigungen aufgrund von Falschangaben - anhand der Schwere der Stasi-Belastung, deren Relevanz für das Arbeitsverhältnis und deren Verjährung - im Sinne der Betroffenen entkräftet wurden. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Entlassung Holms durch Präsidentin Kunst gerichtlich nicht zu halten gewesen wäre.

Das Arbeitsgericht Potsdam urteilte im Jahr 2017 ebenfalls im Sinne eines hochrangigen Landesbediensteten in Brandenburg, der im Jahr 1991 und noch einmal im Jahr 2016 falsche Angaben zu seiner IM-Tätigkeit gemacht hatte - und zog zur Urteilsfindung die tatsächlichen Tätigkeiten des Betroffenen für das MfS und die Verdienste für seinen Arbeitgeber ab seiner Einstellung 1991 heran.
Quellen:

Woher kommt die häufig wiederholte Behauptung, Andrej Holm habe sich auf „Erinnerungslücken“ berufen? Hat sich Andrej Holm nur „scheibchenweise“ erinnert?

Den Begriff der „Erinnerungslücken“ hat Andrej Holm selbst nie benutzt – er taucht als Überschrift in einer dpa-Meldung zur Pressekonferenz am 14. Dezember 2016 das erste Mal auf und wird seither von der Presse und auch der Politik vielfach aufgegriffen. Andrej Holm hat seine Zeit bei der Stasi und auch seinen dort geplanten Ausbildungsweg nicht verschwiegen und 2007 in einem taz-Interview auch presseöffentlich gemacht. Ein Abgleich von Andrej Holms Stellungnahmen (2007, 2016) mit den veröffentlichten Akten und Recherchen zeigt, dass er mit allen wesentlichen Details seiner Zeit beim MfS offen und wahrheitsgemäß umgegangen ist.

Unterschiede gibt es lediglich bei Details, zu Daten und bei Dienstbezeichnungen (vgl. auch Frage 4 und die Frage 5 zum Wachregiment „Feliks Dzierzynski“ und Frage 3 zum Status als Offiziersschüler). Der Vorwurf, „seine Vergangenheit habe man scheibchenweise kennengelernt“, entspricht daher nicht den Fakten.

10.1 - Den Begriff der „Erinnerungslücken“ hat Andrej Holm selbst nie benutzt – er taucht als Überschrift in einer dpa-Meldung zur Pressekonferenz am 14. Dezember 2016 das erste Mal auf und wurde seither von der Presse und auch der Politik vielfach aufgegriffen.
10.2 - Ein Abgleich von Andrej Holms Stellungnahmen (2007, 2016) mit den veröffentlichten Akten und Recherchen zeigt, dass er mit allen wesentlichen Details seiner Zeit beim MfS offen und wahrheitsgemäß umgegangen ist. Die veröffentlichten Akten bestätigen Andrej Holms Darstellungen seiner Zeit bei der Stasi (grün und kursiv markiert). Abweichungen (rot und unterstrichen markiert) und eine Ergänzung (blau und fett markiert) gibt es lediglich bei einigen Daten und Diensteinheiten sowie seinem Dienstgrad als Offiziersschüler (vgl. dazu auch Frage 3 und Frage 7).
Quelle: Stasi-Akten über Andrej Holm (veröffentlicht am 13.12.2016) Quelle: Andrej Holm (2007 und 10.12.2016)
Bereitschaftsserklärung im Alter von 14 Jahren (1985) „Als ich im Alter von 16 Jahren von Kollegen meines Vaters für eine langfristige Verpflichtung im Ministerium für Staatssicherheit geworben wurde“ (10.12.2016)
Einstellung als Offiziersschüler „Meine Tätigkeit unterschied sich vom reinen Wehrdienst aber dadurch, dass ich später für die Staatssicherheit arbeiten wollte. (2007) . Keine Nennung des Dienstgrads. (vgl. dazu auch Frage 3 und Frage 7)
Dienst in der Bezirksverwaltung Berlin (bei der Abteilung AKG) „Ich habe zunächst eine Grundausbildung gemacht und kam dann zu einer Abteilung in der Berliner Bezirksverwaltung. Die hat sich Auswertungs- und Kontrollgruppe genannt“ (2007)
Militärische Grundausbildung bei der Wach- und Sicherungseinheit der BV Berlin (S. 61) Militärische Grundausbildung beim Wachregiment „Felix Dzierzynski“ (2007, 10.12.2016)
Verpflichtung zum Dienst im militärischen Beruf

Aus einem von Andrej Holm unterschriebenen Dokument vom 1. September 1989 geht hervor, dass er sich verpflichtet „im Ministerium für Staatssicherheit Dienst im militärischen Beruf zu leisten“.

Ein Beginn und das Ende dieses Dienstes im militärischen Beruf geht aus der Verpflichtungserklärung nicht hervor.
„später für die Staatssicherheit arbeiten wollte“ (2007)

„eine langfristige Verpflichtung im Ministerium für Staatssicherheit“ (10.12.2016)
Delegierung zum Studium der Journalistik für das Studienjahr 1991/92 an der Karl-Marx-Universität in Leipzig (S. 75) „Meine Gegenforderung war, dass ich dafür ein ziviles Studium bekomme, um nicht an der Staatssicherheitshochschule ausgebildet zu werden“ (2007)

„Nach einer Grundausbildung war ein ziviles Studium der Journalistik für mich vorgesehen“ (10.12.2016)
Geplantes Volontariat bei der Tageszeitung Junge Welt ab September 1990 Das für mich eingeplante Volontariat bei der Tageszeitung ‚Junge Welt’(10.12.2016)
Dienstende am 31.01.1990 Dienstende am 15. Februar 1990 (10.12.2016)
Quellen:
10.3 - Der Begriff „Erinnerungslücken“ ist problematisch, weil er nicht berücksichtigt, dass nicht nur die biografische Darstellung durch Andrej Holm selbst, sondern auch die Kaderakte über Andrej Holm eine Quelle ist, an die historisch kontextualisierend heranzugehen ist.
Quellen:

In der Presse und in der Entlassungsforderung des Regierenden Bürgermeister Michael Müller wird Andrej Holms Umgang mit seiner Vergangenheit kritisiert. Hat Andrej Holm es versäumt, um Entschuldigung zu bitten und sich von der Stasi zu distanzieren?

Nein. Andrej Holm ist in der Öffentlichkeit nicht nur offen mit seiner Stasi-Vergangenheit umgegangen, sondern hat sich mehrfach deutlich von Unrecht und Repression in der DDR distanziert. Er hat sich zu seiner persönlichen Verantwortung bekannt und auch explizit diejenigen, denen in der DDR Leid zugefügt wurde, um Verzeihung gebeten. Bereits im taz-Interview von 2007 distanzierte er sich von seiner Tätigkeit bei der Stasi im Wendeherbst. Später beschrieb er die Stasi als „Teil des Repressions- und Unrechtsapparates“ und machte deutlich, dass er ohne die Wende in Situationen geraten wäre, in denen er Schuld auf sich geladen hätte.

In den meisten Artikeln wird gefordert, Andrej Holm hätte "offen" mit seiner Vergangenheit umgehen und "sich distanzieren" müssen. Was nach Ansicht der Kritiker ein angemessener Umgang mit einer Stasi-Vergangenheit wie der von Andrej Holm wäre, wird äußerst selten tatsächlich ausgeführt. Folgendes hat Andrej Holm seit 1990 unter anderem in dieser Hinsicht getan:
taz-Interview 2007

Bereits 2007 in einem taz-Interview distanzierte Andrej Holm sich von seiner Entscheidung für eine Laufbahn beim MfS: „Die Reflexion darüber, was Staatssicherheit tatsächlich war, die begann bei mir erst nach der Wende. Seitdem habe ich da auch einen anderen Blick darauf.“. Er machte deutlich, dass er ohne die Wende in Situationen geraten wäre, in der Schuld auf sich geladen hätte.
Quellen:
Rede auf dem Landesparteitag der Partei die LINKE 2016

In seiner Rede auf dem Landesparteitag am 10.12.2016 distanziert sich Andrej Holm klar von seiner Entscheidung, zum MfS zu gehen:

“Ich war in der DDR Teil des Repressions- und Unrechtsapparates, habe aber im fehlenden Mut zum ‚Nein‘ selbst den Druck eines autoritären Systems gespürt. Meine persönliche Schlussfolgerung aus meiner Biographie ist die feste Überzeugung, dass eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Gesellschaft allen anderen vorzuziehen ist.“

Quelle:
Interview gegenüber ZeitOnline

In einem Interview gegenüber ZeitOnline am 23. Dezember 2016 gibt Andrej Holm ausführlich Auskunft über seine Jugendzeit und die Entscheidung, eine Bereitschaftserklärung für die Stasi zu unterschreiben. Auch in diesem Gespräch distanziert er sich eindeutig von seinen Entscheidungen als Jugendlicher und zeigt auch Verständnis für die aktuellen Diskussionen:

„Ja, sie (die Stasi) war Teil eines Unrechtssystems und ein zentrales Instrument, um Leid über viele Leute zu bringen. Unabhängig davon, dass ich selbst zu kurz dabei war, um jemandem richtig zu schaden, ist das eine Verantwortung, die ich auch spüre. Ich wäre, wenn die DDR nicht zusammengebrochen wäre, mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit in die Situation gekommen, Teil von diesem Unterdrückungssystem zu werden. Ich verstehe also, wenn gerade die, die zu DDR-Zeiten verfolgt wurden, heute sagen: Über diese Personalie wollen wir reden.“

Quellen:
Stellungnahme vom 12. Januar 2017

In einer Erklärung vom 12. Januar 2017 (also vor der Entlassungsforderung von Michael Müller am 14.01.2017) nimmt Andrej Holm nochmals öffentlich zu den Vorwürfen Stellung und bittet ganz explizit um Verzeihung bei denen, die von der Stasi verfolgt und überwacht wurden:

„Mir war bewusst, dass dies mit der Entscheidung für ein öffentliches Amt zu Diskussion führen wird. Ich stelle mich dieser Diskussion und wenn dabei in den letzten Wochen durch unsensible Wortwahl oder unangebrachte Vergleiche, insbesondere bei den Opfern des Repressionsapparates der DDR der Eindruck entstanden sein sollte, ich wolle erlittenes Unrecht relativieren, so möchte ich hier klarstellen: Das lag nicht im Entferntesten in meiner Absicht und ich möchte mich dafür entschuldigen. Ich bin mir bewusst, dass ich mit meiner als 18jähriger gefällten Entscheidung für eine Laufbahn beim Ministerium für Staatssicherheit Teil eines Repressionsapparates war und damit strukturell Verantwortung für die Überwachung und Repression in der DDR übernehmen muss. Diese historische Schuld nehme ich auf mich und bitte insbesondere diejenigen, denen in der DDR Leid zugeführt wurde, um Verzeihung. Ich habe großen Respekt vor all jenen, die in der DDR einen unangepassten Weg gingen. Ich habe für mich aus der Wendezeit die Lehre gezogen, fortan den Mut zu finden, selbst auch kritisch und unangepasst zu sein.“

Quellen:

Primärquellen und Dokumente


Der „Fragebogen“:
Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen Andrej Holms besteht aus zwei Teilen, dem Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und der einseitigen Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547).

Der in der Öffentlichkeit zur Diskussion stehende Personalbogen besteht aus dem zweiseitigen Zusatzfragebogen zum Personalblatt (Fin 542) und der einseitigen Erklärung Nichttätigkeit MfS-AfNS (Fin 547).

Dem standardisierten Zusatzfragebogen zum Personalblatt sind zudem im Normalfall die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 angehängt.

Beide Formulare sind Teil eines Standardprozederes zur Überprüfung der Einstellung von Lehrkräften im Land Berlin. Die beiden Formulare sind unter anderem auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zu finden. Nicht dort zu finden ist aber eine Ausfüllhilfe oder ähnliche Erläuterungen zu den angesprochenen beiden Formularen. Ob eine solche existiert oder je existiert hat, entzieht sich unserer Kenntnis.
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Ausschnitt aus dem Zusatzfragebogen Fin542



Andrej Holms Antworten

Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit/für das Amt für nationale Sicherheit oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter oder vergleichbare Institutionen tätig gewesen?

Holms Antwort: nein

Falls ja, in welcher Weise/Funktion?

Holms Antwort: Siehe Wehrdienst

Haben Sie finanzielle Zuwendungen von einer der genannten Stellen erhalten?

Holms Antwort: nein

Haben Sie eine Verpflichtungserklärung zur Zusammenarbeit mit einer der genannten Stellen unterschrieben?

Holms Antwort: nein

Haben Sie Ihren Wehrdienst bei einer der genannten Stellen abgeleistet?

Holms Antwort: ja

Falls ja, nähere Angaben über Zeitraum, Funktion, örtlichen Einsatz, Aufgaben:

"Grundausbildung bei Wachregiment "Filix Dzerzinski" in Berlin, vom 01.09.1989 bis zum 14.02.1990"


Akte(n):

  • Stasi-Akte über Andrej Holm – lange Variante als .pdf veröffentlicht von der Robert Havemann Gesellschaft e.V. am 13.12.2016
  • Stasi-Akte über Andrej Holm – kurze Variante als .pdf veröffentlicht von der B.Z am 12.12.2016 (mit Datum des Kopienstempels von Nov. 2006 )

Aussagen zur Biografie:


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